Pressemitteilung Nr. 14/2023 vom 17.02.2023
Feierliche Amtseinführung des Präsidenten und der Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichts
Mit einem Festakt im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sind heute der Präsident Prof. Dr. Andreas Korbmacher und die Vizepräsidentin Dr. Susanne Rublack offiziell in ihr Amt eingeführt worden. Herr Prof. Dr. Korbmacher ist bereits seit dem 8. September 2022 im Amt, Frau Dr. Rublack seit dem 31. Januar 2023 (vgl. Pressemitteilung 57/2022 und Pressemitteilung 10/2023 ).
Mehr als 260 Gäste waren der Einladung des Bundesministers der Justiz Dr. Marco Buschmann gefolgt, darunter Vertreterinnen und Vertreter des Bundesverfassungsgerichts und der obersten Bundesgerichte, der deutschen und europäischen obersten Verwaltungsgerichte, des Europäischen Gerichtshofs sowie aus Politik, Wissenschaft und Kultur.
Nach der Begrüßung durch die Vorsitzende des Richterrates Dr. Katharina Harms und der Ansprache von Dr. Marco Buschmann übermittelten auch der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen Michael Kretschmer und der Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung Grußworte.
Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts betonte in seiner Ansprache die Aufgabe, die der Verwaltungsgerichtsbarkeit nach der Verfassungsordnung zukommt:
„Die effektive gerichtliche Überprüfung von Verwaltungshandeln und der Schutz individueller Rechte sind rechtsstaatliche Errungenschaften von hohem Stellenwert, die sich gerade in der Krise bewähren müssen und sich auch bewährt haben. So haben die Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte die in die tausenden gehenden Corona-Verfahren nicht nur sehr zügig bearbeitet, sondern sie haben auch in einer zum Teil sehr emotionalisierten Situation in großer innerer Unabhängigkeit und mit Augenmaß entschieden. Dabei haben sie den Gesetz- und Verordnungsgebern die Entscheidungs- und Einschätzungsspielräume gelassen, die diese für ihr Agieren unter Bedingungen wissenschaftlicher Ungewissheit benötigen. Es hat sich gerade in dieser Krise bei allem, was man bemängeln kann, im Grundsatz die Leistungsfähigkeit unserer staatlichen wie gesellschaftlichen Institutionen und Einrichtungen gezeigt, einschließlich der friedens- und freiheitsstiftenden Funktion der Rechtsprechung.“
Er warnte davor, dem als Revisionsgericht konzipierten Bundesverwaltungsgericht zu viele erstinstanzliche Zuständigkeiten zuzuweisen. Dies sei vom Verfassungsgeber nur als rechtfertigungsbedürftige Ausnahme vorgesehen. Er sprach außerdem über die Rolle des Bundesverwaltungsgerichts als Teil der Unionsgerichtsbarkeit. Neben dem vertikalen Dialog mit den europäischen Gerichten gewinne der horizontale Dialog zwischen den Gerichten der EU-Mitgliedstaaten immer stärker an Bedeutung. Hier engagiere sich das Bundesverwaltungsgericht stark, was er weiterhin unterstützen werde.
Zum Ende seiner Rede würdigte er seinen Vorgänger, Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert, der aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen nicht feierlich aus dem Amt verabschiedet werden konnte, heute aber unter den Gästen weilte. Außerdem kündigte er ein weiteres feierliches Ereignis in diesem Jahr an: Am 8. Juni 2023 veranstaltet das Bundesverwaltungsgericht anlässlich seines 70. Jubiläums ein hochkarätig besetztes Fachsymposium, bei dem die Geschichte, Gegenwart und Zukunft des Gerichts und der Verwaltungsgerichtsbarkeit beleuchtet werden.
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