Pressemitteilung Nr. 18/2023 | Bundesverwaltungsgericht

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Pressemitteilung Nr. 18/2023 vom 09.03.2023

Geschäftslage des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2022

1. Allgemeiner Überblick

Die Zahl der Verfahrenseingänge beim Bundes­verwaltungsgericht ist im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr erneut gesunken. Es sind im ver­gangenen Geschäftsjahr insgesamt 980 Verfah­ren anhängig gemacht worden. Das bedeutet eine Abnahme von 9,6 % gegenüber dem Jahr 2021. Die Zahl der Erledigungen sank um 7,9 % auf 975 (Vorjahr: 1 059). Zu den erfassten Verfahren zäh­len neben Revisionen und Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision auch erstinstanz­liche Verfahren (etwa Klagen gegen die Planung und den Ausbau besonders wichtiger Verkehrs­wege oder gegen Vereinsverbote), Wehrdienst­verfahren, Geheimschutzsachen sowie Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe.

Die Zahl der am Jahresende noch anhängigen Ver­fahren ist gegenüber dem Vorjahr nahezu gleich geblieben (589 gegenüber 584 im Vorjahr).

Im Einzelnen lassen sich die Geschäftsbelastung und die Erledigungszahlen der letzten fünf Jahre aus der folgenden vergleichenden Übersicht ablesen:

Jahr Eingänge Erledigungen Anhängig am Jahresende
2018 1344 1441 685
2019 1251 1300 636
2020 1160 1237 559
2021 1084 1059 584
2022 980 975 589

2. Verfahrensdauer in Revisions-und Beschwerdeverfahren

Die Dauer der Revisionsver­fahren ist insgesamt, also un­ter Einschluss von unstreitigen Erledigungen, nahezu gleich geblieben: sie betrug durch­schnittlich 12 Monate und 4 Tage gegenüber 11 Monaten und 29 Ta­gen im Jahr 2021. Die Dauer der durch Urteil entschiedenen Revi­sionsverfahren ist im Vergleich zum Vorjahr mit 14 Monaten und 26 Tagen leicht gestiegen.

Die Entwicklung der durch­schnittlichen Gesamtdauer die­ser Verfahren in den letzten fünf Jahren zeigt die nachfol­gende Übersicht:

Jahr Verfahrensdauern (Revisionsverfahren durch Urteil erledigt)
2018 14 Monate 16 Tage
2019 15 Monate 13 Tage
2020 15 Monate 3 Tage
2021 13 Monate 11 Tage
2022 14 Monate 26 Tage

Die Dauer der Beschwerdever­fahren ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken: Durch­schnittlich waren sie in 4 Mona­ten und 13 Tagen (2021: 4 Mona­te und 25 Tage) erledigt. Von den Beschwer­deverfahren konnten 45,16 % innerhalb von 3 Monaten – gerechnet ab Eingang beim Bundes­verwaltungsgericht – und 65,90 % innerhalb von 6 Monaten beendet werden.

3. Erstinstanzliche Verfahren über Infrastrukturvorhaben

In den Verfahren über Infrastrukturvorhaben, für die das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig ist und die in der Regel einen besonderen Aufwand erfordern, sind im Jahr 2022 23 und damit weniger Klagen als im Vorjahr (2021: 37) eingegangen. Bezogen auf der­artige Infrastrukturvorhaben sind 13 Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt worden. Das waren 10 Anträge mehr als im Jahr 2021 (3).

Die Neueingänge verteilen sich wie folgt: Im Fern­straßenrecht sind 4, im Schienenwegerecht 4, im Energieleitungsausbaurecht 12 Klagen und im Wasserstraßenrecht ist 1 Klage eingegangen. In Streitigkeiten nach dem LNG-Beschleunigungs­gesetz sind 2 Klagen anhängig geworden.

Die durchschnittliche Dauer der dem Bundesver­waltungsgericht erstinstanzlich zugewiesenen Klageverfahren über Infrastrukturprojekte betrug – wie im Vorjahr – 12 Monate und 18 Tage.

Die Entwicklung der durchschnittlichen Dauer dieser Verfahren in den letzten fünf Jahren ist in der folgenden Übersicht vergleichend dargestellt:

Jahr Verfahrensdauern (Klageverfahren über Infrastrukturvorhaben, die dem Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zugewiesen sind)
2018 12 Monate 23 Tage
2019 10 Monate 23 Tage
2020 9 Monate 16 Tage
2021 12 Monate 18 Tage
2022 12 Monate 18 Tage

Quelle :Verwaltungsgericht

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