Pressemitteilung Nr. 24/2023 | Bundesverwaltungsgericht

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Schadensersatzanspruch eines Beamten gegen seinen Dienstherrn wegen Verletzung der Gesundheit und des Persönlichkeitsrechts

Die Klägerin ist Kommunalbeamtin im höheren Dienst. Bei ihrem früheren Dienstherrn kam es nach einer Oberbürgermeisterwahl zu organisatorischen Änderungen, in deren Folge ihr u.a. ein anderer, weniger verantwortungsvoller Aufgabenbereich übertragen wurde. Hiergegen ging sie u.a. im Wege eines gerichtlichen Eilrechtsschutzantrags vor, mit dem sie einen Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung geltend machte und hiermit auch Erfolg hatte.

Außerdem hat die Klägerin von ihrem früheren Dienstherrn Schadensersatz wegen Verletzung ihrer Gesundheit und ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts verlangt. Ihre hierauf gerichtete Klage war erstinstanzlich erfolgreich, wurde aber zweitinstanzlich abgewiesen; die Vorkommnisse, auf die sich die Klage stütze, seien weder für sich betrachtet noch in der Gesamtschau geeignet, Schmerzensgeld- und Geldentschädigungsansprüche auf beamtenrechtlicher Grundlage auszulösen.

Mit der vom Bundesverwaltungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Klägerin ihr Begehren weiter.

Quelle :Verwaltungsgericht

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