Pressemitteilung Nr. 3/2024 | Bundesverwaltungsgericht

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®
Symbolbild Pixabay.com

[ad_1]

Konverterstation am südlichen Netzverknüpfungspunkt der geplanten Höchstspannungsleitung Wilster – Bergrheinfeld/West

Der Kläger richtet sich als anerkannter Umweltverband gegen eine immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb der genannten Konverterstation. In der als Teil des „SuedLink“-Projekts geplanten Anlage soll Gleichstrom in Wechselstrom umgewandelt und umgespannt werden. Die Teilgenehmigung gestattet Geländeeinebnungen, die Herstellung einer Zufahrt zum Baugelände sowie die Einrichtung der Baustelle und umfasst die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für archäologische Bodenerkundungen.

Der Kläger rügt, für die Zulassung der Konverteranlage hätte statt eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens richtigerweise ein Baugenehmigungsverfahren in der Zuständigkeit des Landratsamts durchgeführt werden müssen. Die immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung sei deswegen nichtig. Im Übrigen sei rechtsfehlerhaft eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterblieben. Der Planungsstand der Konverteranlage sei zudem für die Erteilung einer Teilgenehmigung zu unkonkret. Der Vorhabenträgerin fehle ein berechtigtes Interesse an ihrer Erteilung. Sowohl den gestatteten Einzelmaßnahmen als auch dem künftigen Gesamtvorhaben stünden diverse rechtliche Hindernisse u.a. aus dem Bereich des Wasser-, Artenschutz-, Bau- und Immissionsschutzrechts entgegen.

Das Verfahren wird dem mit der Rechtssache erstinstanzlich befassten Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich Gelegenheit geben, zu Einzelfragen der Zulässigkeit einer sog. Nichtigkeitsfeststellungsklage, zur Reichweite der Klage- und Rügebefugnis eines anerkannten Umweltverbands im verwaltungsgerichtlichen Verfahren und zu den gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass einer immissionsschutzrechtlichen Teilgenehmigung (§ 8 BImSchG) Stellung zu nehmen. Zudem wird es darum gehen, ob und unter welchen Voraussetzungen im Außenbereich zu errichtende Nebenanlagen für Höchstspannungsleitungen gem. § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB bauplanungsrechtlich privilegiert sind.

Quelle :Verwaltungsgericht

[ad_2]

Vermisst – 7-jährige Tara R. aus Gaildorf-Ottendorf – Wer kann Hinweise geben

S RAY PreSale Store