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Die Kläger wenden sich beim erstinstanzlich zuständigen Bundesverwaltungsgericht jeweils gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Detmold vom 6. Oktober 2023 für den Neubau einer Höchstspannungsleitung zwischen den Punkten Hesseln (Halle/Westfalen) und der Landesgrenze zu Niedersachsen bei Borgholzhausen.
Der Planfeststellungsbeschluss sieht für einen Teil des Abschnitts eine Freileitung und für eine Strecke von rund 4,2 km zum Schutz der Wohnbebauung von Borgholzhausen die Verlegung eines Hochspannungserdkabels vor. Die Kläger sind Landwirte und halten die Planung eines Erdkabels auf diesem Abschnitt für fehlerhaft. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verkabelung seien nicht gegeben und die Planung sei außerdem wegen der Betroffenheit für die Landwirtschaft und wegen der massiven Eingriffe in den Boden zu beanstanden. Eine durchgehende oberirdische Freileitung sei vorzugswürdig.
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