Mit Verbotsverfügung vom 2. August 2022 hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) den Verein „United Tribuns“ sowie mehrere sogenannte Chapter, die es als gebietliche Teilorganisationen des genannten Vereins im Inland ansieht, verboten und aufgelöst. In der Verfügung wird festgestellt, dass Zweck und Tätigkeit des Vereins einschließlich seiner Teilorganisationen den Strafgesetzen zuwiderliefen. Bei den „United Tribuns“ handele es sich um eine rockerähnliche Gruppierung, deren Aufbau und Struktur einem Motorradclub gleiche und deren tatsächlicher Zweck in der gewalttätigen Gebiets- und Machtentfaltung sowie in der Selbstbehauptung gegenüber konkurrierenden Gruppierungen liege.
Der Kläger wird von der Verbotsverfügung als eine der Teilorganisationen im Inland erfasst. Mit der Klage macht er u.a. geltend, in Bezug auf die „United Tribuns“ fehle es an den Voraussetzungen eines Vereins im Sinne des Vereinsgesetzes. Selbst wenn es einen Hauptverein gäbe, sei der Kläger mangels Weisungsgebundenheit jedenfalls nicht dessen Teilorganisation. Die Voraussetzungen für ein Verbot lägen in seinem Fall nicht vor. Die in der Verfügung aufgeführten Handlungen könnten ihm und seinen Mitgliedern nicht zugerechnet werden.
Das Bundesverwaltungsgericht ist für die Entscheidung über die Klage erst- und letztinstanzlich zuständig.
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