[ad_1]
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau der seit mehr als 90 Jahren bestehenden Staustufe Obernau (Main). Diese soll unter räumlicher Versetzung wesentlicher Komponenten künftig auch mit einer Fischaufstiegs- und einer Fischabstiegsanlage ausgestattet werden.
Die Klägerinnen sind der Auffassung, ihre Belange als Eigentümer bzw. Betreiber/Stromvermarkter eines an die Staustufe angegliederten Wasserkraftwerks seien bei der Planung nicht hinreichend berücksichtigt worden. Das der Rechtsvorgängerin der Klägerin zu 1 im Jahr 1937 verliehene Altrecht auf Wasserbenutzung zum Kraftwerksbetrieb werde aus ihrer Sicht – auch unter Berücksichtigung des Main-Donau-Staatsvertrags aus dem Jahr 1921 und eines zwischen der Rechtsvorgängerin der Klägerin zu 1, dem Deutschen Reich und den Ländern Bayern und Baden ebenfalls im Jahr 1921 geschlossenen Konzessionsvertrags – aufgrund zu erwartender Stillstandzeiten bzw. begrenzter Betriebsmöglichkeiten während der mehrjährigen Bauphase sowie wegen eines künftig zu befürchtenden (dauerhaft) verminderten Wasserdargebots für den Turbinenbetrieb rechtswidrig beschränkt. Zumindest sei im Planfeststellungsbeschluss die Regelung einer Entschädigung zu ihren Gunsten geboten gewesen. Zudem sei künftig mit einem erhöhten Treibgutanfall am Kraftwerk zu rechnen. Die Klägerinnen tragen ferner vor, sowohl die Sicherheit der Energieversorgung als auch der globale Klimaschutz seien in der Planungsentscheidung zu kurz gekommen.
Die Beklagte verteidigt den Planfeststellungsbeschluss. Sie vertritt den Standpunkt, die Klägerinnen hätten Beeinträchtigungen zu ihren Lasten – sofern es hierzu tatsächlich komme – auf Basis der auf den Bescheid aus dem Jahr 1937 fußenden Genehmigungslage und der altrechtlichen Verträge entschädigungslos zu dulden. Dies gelte auch für die mitgeplanten Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit (Fischauf- und -abstieg). Der Planfeststellungsbeschluss habe die entscheidenden regelungsbedürftigen Fragen aufgegriffen und diesbezügliche Konflikte hinreichend gelöst.
Das Verfahren wird dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit geben, u.a. zu Fragen der Grundrechtsfähigkeit öffentlich-rechtlich beherrschter Unternehmen sowie zu der Bedeutung der wasserrechtlichen Altverträge in neuen Planfeststellungsverfahren Stellung zu nehmen.
[ad_2]
Vermisst – 7-jährige Tara R. aus Gaildorf-Ottendorf – Wer kann Hinweise geben