Pressemitteilung Nr. 73/2022 | Bundesverwaltungsgericht

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®


Die Antragsteller sind pakistanische Staatsangehörige. Nach rechtskräftiger Ablehnung ihrer Asylanträge sind sie vollziehbar ausreisepflichtig. Ihre Abschiebung ist vorübergehend ausgesetzt. Sie engagieren sich ehrenamtlich in unterschiedlichen Vereinen u.a. mit dem Ziel einer Integration von Asylsuchenden im Landkreis Leipzig.

Mit Beschluss vom 12. September 2018 änderte der Kreistag des Landkreises Leipzig seine Ordnung zur Bildung und Arbeit des Integrationsbeirates im Landkreis Leipzig. Bis zu der Änderung der Ordnung sollten dem Integrationsbeirat unter anderem zwei im Landkreis lebende Personen mit Migrationshintergrund angehören. Nach der Änderung sollten ihm unter anderem drei Einwohner des Landkreises mit Migrationshintergrund und deutscher Staatsangehörigkeit oder gesichertem Aufenthaltsrecht (ausländische Personen mit Aufenthalts-  oder Niederlassungserlaubnis, freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger/innen und freizügigkeitsberechtigte ausländische Angehörige von EU-Bürger/innen) angehören.

Den von den Antragstellern gegen die Änderung der Integrationsordnung und die damit verbundene Beschränkung des Kreises der potentiellen Mitglieder des Integrationsbeirates erhobenen Normenkontrollantrag hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 13. Oktober 2020 abgelehnt. Dagegen richtet sich die vom Bundesverwaltungsgericht zugelassene Revision der Antragsteller.

Quelle :Verwaltungsgericht

Vermisst – 7-jährige Tara R. aus Gaildorf-Ottendorf – Wer kann Hinweise geben

S RAY PreSale Store