Zur Entscheidung von Bund, Ländern und Kommunen anlässlich des 20. Kulturpolitischen Spitzengesprächs, erklärt Erhard Grundl, Sprecher für Kultur- und Medienpolitik:
Ein entscheidender Reformschritt im Sinn der Umsetzung der Washingtoner Prinzipien ist geschafft: Künftig wird Anspruchstellenden auf geraubtes Kulturgut aus der NS-Zeit eine Schiedsgerichtsbarkeit zur Verfügung stehen. Sie kann von den Anspruchstellenden im Konfliktfall einseitig angerufen werden, auch in den Fällen, in denen in einem vorgeschalteten Verfahren keine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden konnte. Kulturstaatsminister Claudia Roth ist damit, nach Jahrzehnten des Stillstands seit der Einigung aus dem Jahr 1999 auf die Washingtoner Prinzipien, in Zusammenarbeit mit den Ländern und Kommunen ein entscheidender Reformschritt gelungen. Zugleich hat sie ein wichtiges Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, für das die Zustimmung der Länder entscheidend war, umgesetzt. Natürlich gilt es dennoch sehr demütig zu sein, denn wir sind, was die Provenienzforschung und die Rückgabe von geraubtem Kulturgut angeht, sehr spät dran.
Künftig wird also die Möglichkeit einer einseitigen Verfahrenseinleitung gegenüber den Stellen, die öffentliches Kulturgut bewahren, möglich sein. Zudem werden Anspruchstellende in das Verfahren einbezogen und es soll ein verbindlicher Bewertungsrahmen für die Entscheidungsfindung entwickelt werden. Wesentlich ist außerdem, dass die Provenienzforschung gestärkt werden soll und Fachgutachten zur Provenienz in Auftrag gegeben werden können, auch wenn sich die fragliche Kultureinrichtung nicht an der Forschung der Herkunft daran beteiligt. Diese Reformschritte sollen bis spätestens zum Ende des Jahres umgesetzt werden.
Die Beratenden Kommission hat verdiente Arbeit geleistet und gerade in den letzten Jahren an Fahrt aufgenommen, obwohl ihr begrenzte Mittel zur Verfügung standen und ihr Schiedsspruch nicht bindend war. Ausgebremst wurde sie immer wieder, gerade von der Bayerischen Staatsregierung, zuletzt in sehr unrühmlicher Art im Fall des Picasso Gemäldes „Madame Soler“, wo sie sich die jahrelang weigerte, die Kommission anzurufen und auch Staatsministerin Roth Bayern aufforderte, endlich einzulenken.
Zum Beschluss der KMK:
https://www.kmk.org/fileadmin/pdf/PresseUndAktuelles/2024/2024_03_13_20_KuPoSpG_BeratendeKommission_Beschlussvorschlag.pdf
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