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Wenn Abgeordnete ihre Stellung ausnutzen, um sich selbst zu bereichern, schaden sie damit dem Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität politischer Prozesse und fördern den Demokratieverdruss. Deshalb ist es für uns Grüne im Bundestag zentral, der Korruption durch Mandatsträger*innen entschlossen entgegenzutreten. Mit dem Gesetzentwurf zur Erweiterung der Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung verbessern wir die Korruptionsbekämpfung im parlamentarischen Raum.
Die bisherige Rechtslage war unzureichend. Korrupte Mandatsträger*innen wurden zwar angeklagt, mussten allerdings freigesprochen werden. Denn bislang macht sich nur strafbar, wer sich für die unmittelbare Mandatswahrnehmung bezahlen lässt, also etwa für eine Rede im Plenum oder die Abstimmung in einem Ausschuss. Erfasst sind also nur die schwersten Formen der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträger*innen. Diese eng gefasste Strafbarkeit ist nicht nachvollziehbar. Denn auch korrupte Verhaltensweisen über die unmittelbare Mandatsausübung hinaus stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Arbeit der Politiker*innen und sind deshalb strafwürdig.
Zukünftig soll es einen weiteren Straftatbestand der unzulässigen Interessenwahrnehmung in § 108f StGB geben, der neben den schon bestehenden § 108e StGB tritt. Danach soll eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe möglich sein.
Nach § 108f StGB sollen Mandatsträger*innen sich auch dann strafbar machen, wenn sie während des Mandats Vermögensvorteile als Gegenleistung für die Wahrnehmung fremder Interessen annehmen. Dazu zählt zum Beispiel die Vermittlung von Geschäften an ein Ministerium.
Wir Grüne im Bundestag haben lange für diese Reform gekämpft. Prof. Dr. Erol Pohlreich von der Viadrina Universität Frankfurt (Oder) hat sich im Auftrag der grünen Bundestagsfraktion bereits im vergangenen Jahr mit einer möglichen Reform der Abgeordnetenbestechung auseinandergesetzt. Im Rahmen eines Fachgesprächs konnten wir darüber hinaus die Meinungen vieler weiterer Expert*innen hören. Deshalb freut es uns umso mehr, dass wir zwischen den Regierungsfraktionen nun eine Einigung erreichen konnten.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr im Deutschen Bundestag beraten werden. Im März wird eine Anhörung im Rechtsausschuss stattfinden.
Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen
Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen
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