Strengere Regeln für Lobbyist:innen | SPD-Bundestagsfraktion

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Lobbyismus als Vertretung von Interessen gegenüber der Politik gehört zum Wesen der Demokratie. Aber Lobbyismus muss transparent sein. In der letzten Wahlperiode wurde trotz des Widerstands der Unionfraktion das Lobbyregister eingeführt, das seit dem 1. Januar 2022 die Einflussnahme von Lobbyist:innen auf politische Entscheidungsprozesse transparenter macht.

Lobbyist:innen, die Kontakt mit dem Bundestag oder mit der Bundesregierung aufnehmen, müssen sich registrieren und angeben, in wessen Auftrag sie agieren und auf welchem Themengebiet sie Interessen vertreten. Es ist online auf der Seite des Deutschen Bundestages für jede:n zugänglich. Im Oktober 2023 waren 6.082 Interessenvertretungen dort registriert.

Seit der Einführung haben sich in der Praxis jedoch Lücken gezeigt, die nun geschlossen werden, um das Gesetz noch besser zu machen, und zwar mit diesen Punkten:

  • Künftig müssen Interessenvertreter:innen angeben, auf welches konkrete Gesetzgebungsvorhaben sie Einfluss nehmen wollen.
  • Sie müssen die Kernpunkte ihrer Forderungen darlegen.
  • Bei Beauftragung von mehreren Interessenvertreter:innen wird besser dargestellt, wer hinter dem ursprünglichen Auftrag steckt.
  • Zur Registrierungspflicht führen nach der Reform auch Kontakte zu Ministerien bereits ab Referatsleitungsebene.
  • Offengelegt wird ebenfalls, wer als Mandats- und Amtsträger:in zu Lobbytätigkeiten wechselt (sog. „Drehtüreffekt“). Lobbyist:innen sollen künftig angeben, wenn sie in den vergangenen fünf Jahren Abgeordnete des Bundestags oder Regierungsmitglieder waren. 
  • Umfassende Angaben zur Finanzierung ihrer Tätigkeit können Lobbyist:innen künftig nicht mehr verweigern.
  • Erleichterungen bei den Finanzierungsangaben soll es für Wohlfahrtsorganisationen geben, die bei verpflichtender Angabe von Spendernamen um ihre Spenden fürchten. Zuwendungen sollen künftig nur noch angegeben werden müssen, wenn sie 10.000 Euro pro Kalenderjahr und Spender übersteigen und zugleich mehr als zehn Prozent des Gesamtspendenaufkommens ausmachen.

 

 

 

Original Quelle SPD

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