Parteien sind wesentliche Vermittler zwischen Staat und Gesellschaft und damit Eckpfeiler unserer Demokratie. Sie haben den verfassungsrechtlichen Auftrag, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Mit dieser Aufgabe geht die zentrale Pflicht zur Offenlegung ihrer Finanzierung einher. Für uns Grüne im Bundestag ist die Offenlegung von finanziellen Abhängigkeiten und potentiellen Interessenkonflikten der jeweiligen Parteien essentiell. Wir stellen damit Transparenz im politischen Wettbewerb her und stärken das Vertrauen der Bürger*innen in unser Parteiensystem.
Mehr Transparenz in der Finanzierung
Neben der staatlichen Parteienfinanzierung finanzieren Parteien sich durch Beiträge, Sponsoring und Spenden von Privaten, Unternehmen oder anderen Organisationen. Dies birgt die Gefahr, dass einzelne private Geldgeber erhebliche Einflussnahme auf politische Entscheidungen der Parteien ausüben können. Mit verbesserten Transparenzvorschriften im Parteiengesetz machen wir diese Gefahren sichtbar.
Sponsoring-Bericht und Sanktionierung von verdeckten Werbemaßnahmen
Unter Parteiensponsoring können die Verpflegung auf einem Parteitag, bezahlte Anzeigen in Publikationen der Parteien oder gemietete Informationsstände bei Parteiveranstaltungen fallen. Sponsoring – und keine bloße Spende – liegt dabei vor, wenn dem Sponsor oder der Sponsorin Werbung als Gegenleistung zukommt. Sponsoring kann derzeit eingesetzt werden, um Parteien verdeckt zu finanzieren, die aktuellen Transparenzregeln und Spendenannahmeverbote können so umgangen werden.
Für die Offenlegung von Parteiensponsoring schaffen wir mit dem Entwurf die von uns lange geforderte gesetzliche Grundlage. Damit haben Parteien künftig die Pflicht, Einnahmen aus Sponsoring ab einer Bagatellgrenze in einem gesonderten Bericht offenzulegen. Einige Parteien, wie auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, veröffentlichen bereits jetzt eine Sponsoringliste – jedenfalls auf Bundesebene. Mit der vorliegenden Reform schaffen wir nun eine Verpflichtung der Veröffentlichung für alle Parteien und ihre Gebietsverbände.
Daneben führen wir eine Möglichkeit zur Sanktionierung von verdeckten Werbemaßnahmen, sogenannte Parallelaktionen, ein. Parteien können sich dann nicht mehr hinter der vermeintlich eigenmächtigen Werbung durch einen Dritten für ihre Partei verstecken, sondern müssen ab Kenntnis dessen Unterlassen verlangen oder die Werbemaßnahme als Spende verbuchen. Dies verhindert eine Umgehung der für Spenden geltenden Transparenzregeln und Annahmeverbote.
Striktere Regeln bei Großspenden
Es gelten striktere Veröffentlichungsregeln für Spenden. Großspenden ab 35.000 Euro sind künftig unverzüglich anzuzeigen und zu veröffentlichen. Bislang lag die Grenze bei 50.000 Euro. Interessierte müssen hier nicht mehr auf die Veröffentlichung des Rechenschaftsberichts warten.
Flexible und moderne Parteiarbeit
Die Reform des Parteienrechts enthält noch weitere Elemente. So schaffen wir die Möglichkeit von digitaler Partizipation an der Parteiarbeit — Parteitage können digital oder hybrid stattfinden. Auch können Abstimmungen und Beschlussfassungen, unter Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben, digital stattfinden.
Maßvolle Anhebung für die staatliche Teilfinanzierung
Parteien brauchen eine gute finanzielle Grundausstattung, damit sie in unserer lebendigen Demokratie ihre Rolle als Vermittlerinnen zwischen Staat und Gesellschaft gut wahrnehmen können. Wir heben daher die absolute Obergrenze der staatlichen Teilfinanzierung der Parteien um den unerlässlichen Mehrbedarf ab 2018 auf rund 184,8 Millionen Euro an. Die Obergrenze betrifft das jährliche Gesamtvolumen der staatlichen Mittel, welches allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf.
Der Mehrbedarf ergibt sich aufgrund der einschneidenden Veränderung im Bereich der Digitalisierung (die Nutzung sozialer Medien) sowie des verstärkten Einsatzes innerparteilicher Instrumente der Partizipation (mehr direktdemokratische Verfahren).
Wir halten uns damit an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das die letzte Anhebung 2018 mangels einer ausreichenden Begründung der Höhe nach für nichtig erklärte (BVerfG Urteil vom 24. Januar 2023 – 2 BvF 2/18). Die besonderen Begründungsmaßstäbe für die staatliche Teilfinanzierung ergeben sich aufgrund des Grundsatzes der Staatsfreiheit von Parteien.
Hervorheben möchten wir die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit den demokratischen Fraktionen als Wert an sich. Nur gemeinsam stärken wir das Vertrauen in unsere Demokratie. Wir freuen uns auf die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf im Ausschuss für Inneres und Heimat. Wir planen das parlamentarische Verfahren noch in diesem Jahr abzuschließen. Das Gesetz soll Anfang nächsten Jahres in Kraft treten.
Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen
Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen
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