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Aufgrund des fortdauernden russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der damit einhergehenden unsicheren wirtschaftlichen Lage wird dafür gesorgt, dass Arbeitnehmer:innen und Unternehmen auch in den kommenden Monaten Planungssicherheit haben. Deshalb können auch nach dem 30. September 2022 Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld kurzfristig getroffen werden. Zuletzt hatte die Bundesregierung Mitte September beschlossen, den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld um drei Monate bis zum Ende dieses Jahres zu verlängern. Somit wird der Arbeitsmarkt gestützt und weiterhin Arbeitsplätze gesichert.
„Das Kurzarbeitergeld hat sich als Mittel bewährt, um auf außergewöhnliche Lagen des Arbeitsmarktes flexibel und schnell reagieren zu können, sagt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Martin Rosemann.
Zudem hat der Bundestag beschlossen, Inflationsausgleichsprämien, die die Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer:innen auszahlen, von Abgaben zu befreien. Leistungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der Belastungen aus der Inflation werden bis zur Höhe von 3.000 Euro steuerfrei gestellt. Diese Steuer- und Abgabenbefreiung gilt befristet bis zu 31. Dezember 2024.
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Bilder Quelle: Pixabay / Copyright SPD/Fotograf
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