Macit Karaahmetoğlu, zuständiger Berichterstatter:
Mit dem Gesetzentwurf zur Einführung digitaler Mitgliederversammlungen in Vereinen ermöglichen wir Vereinen, auch ohne Satzungsänderungen ihre Mitgliederversammlung im virtuellen Raum abhalten zu können. Damit gehen wir einen großen Schritt Richtung Digitalisierung im Vereinswesen und sorgen für größere Flexibilität.
„Das Vereinswesen spielt eine große Rolle im alltäglichen Leben vieler Menschen. Die Mitgliederversammlungen sind das Herz eines jeden Vereins. Das gesetzliche Leitbild sieht die Versammlung in Präsenz vor. Während der Corona-Pandemie haben wir jedoch bereits mit einer Sonderregelung den Vereinen mehr Flexibilität ermöglicht, um das Vereinswesen auch mit digitalen Sitzungen am Leben zu erhalten. Jetzt haben wir dafür eine dauerhafte Regelung gefunden.
Das einberufende Gremium kann nun ohne Satzungsänderungen die Versammlung in hybrider Form organisieren. Zusätzlich kann auch entschieden werden, rein virtuelle Sitzungen abzuhalten, wenn die Mitgliederversammlung dies mit Mehrheit beschließt. Eine Satzungsänderung ist auch hier nicht erforderlich.
Damit geben wir Vereinen die größtmögliche Freiheit, sich selbst zu organisieren und betonen gleichzeitig die Bedeutung der Mitgliederversammlung. Die Vereine und ihre Mitglieder können am besten entscheiden, welche Form für sie die Praktikabelste ist. Diese neue Flexibilität wird das Engagement in Vereinen stärken.“
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