2020 hat das Bundesverfassungsgericht das bestehende Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt. Derzeit werden im Bundestag drei Gesetzesinitiativen verschiedener Gruppen von Abgeordneten diskutiert, die auf unterschiedlichem Wege das Recht auf selbstbestimmtes Sterben sichern wollen. Der Bundestag wird vermutlich im Herbst über diese Initiativen entscheiden.
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