Wir geben der Tierhaltung eine Zukunft

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Was ist im Gesetz geregelt?

Uns Grünen im Bundestag ist wichtig, dass Tiere besser gehalten werden, Verbraucher*innen dies beim Einkauf erkennen können und Tierhalter*innen eine Zukunftsperspektive haben. In Zukunft wird jedes Stück Schweinefleisch, ob frisch oder verarbeitet, ob im Supermarkt, der Kantine oder im Restaurant, gekennzeichnet. In einer Weiterentwicklung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes wird auch verarbeitetes Schweinefleisch und die Außer-Haus-Verpflegung/Gastronomie sowie der Lebenszyklus der Schweine einbezogen. Diese wird nach der Sommerpause im Jahr 2023 vorgelegt werden. Unser Ziel ist die Kennzeichnung für alle Vermarktungswege und bei allen Tierarten. Die Kennzeichnung wird für alle gut sichtbar am Produkt angebracht.

Es gibt fünf Haltungsformen, die je nach Platz für die Tiere, Frischluftkontakt und Auslauf unterschiedlich ausfallen: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio. Ohne uns Grüne im Bundestag hätte es bei der Kennzeichnung von tiergerechteren Haltungsformen keine eigene Haltungsform für Bio-Schweinefleisch gegeben. Sie ist Teil eines Maßnahmenpakets, um das Ziel 30 Prozent Ökolandbau bis 2030 zu erreichen. Den Mastschweinen steht bei der Haltungsform Auslauf/Weide jetzt neu eine eingestreute Liegefläche zur Verfügung, sodass sie darin wühlen und es als Beschäftigung nutzen können.

Ein schmerzhaftes Zugeständnis an den Kompromiss in der Koalition ist für uns die Änderung der Platzvorgaben bei der Haltungsform Stall+Platz, die jetzt geringer ausfallen als ursprünglich vorgesehen. 

Erster Schritt zur Tierschutz-Reformation

Das nun vorliegende Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung ist der Anfang. Es wird weitere Politikinstrumente geben, damit Tiere besser gehalten werden. Auf der Agenda stehen Vorhaben zum Tierschutzgesetz, zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, zum Tiergesundheitsmonitoring, zum Schutz vor Bränden und technischen Störungen in Ställen, zum Prüf- und Zulassungsverfahren für Stallsysteme, zu Transport und Schlachtung sowie zur Überführung von Teilen des Tierschutzrechts in das Strafrecht und der Erhöhung des maximalen Strafmaßes für Tierquälerei.

Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen

Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen

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