Wir regeln die Finanzierung parteinaher Stiftungen

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Die parteinahen Stiftungen leisten einen wertvollen Beitrag zur demokratischen und gesellschaftspolitischen Bildungsarbeit im In- und Ausland. Wir als Grüne Bundestagsfraktion haben seit vielen Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass es eine rechtssichere gesetzliche Grundlage für diese Arbeit braucht. In der letzten Wahlperiode konnten wir uns als damals kleinste Oppositionsfraktion mit unserem Vorschlag leider nicht durchsetzen, eine ausdrückliche gesetzliche Regelung für die Bundesförderung der parteinahen Stiftungen zu schaffen, statt diese Gelder wie bisher den Stiftungen durch das Haushaltsgesetz zuzuweisen.

Zu Beginn dieser Legislaturperiode konnten wir mit SPD und FDP im Koalitionsvertrag vereinbaren, ein Stiftungsfinanzierungsgesetz aus der Mitte des Parlaments heraus zu erarbeiten. Dass es einer solchen gesetzlichen Grundlage für die Arbeit der Stiftungen zwingend bedarf, hat im Februar dieses Jahres auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Dass der Gesetzgeber sich dieser Aufgabe nun entschlossen annimmt und einen zwischen den Ampelfraktionen und der Fraktion von CDU/CSU geeinten Entwurf ins parlamentarische Verfahren bringt, ist ein wichtiger Schritt.

Rechtssicherheit für parteinahe Stiftungen stärken

Aus rechtsstaatlicher Perspektive ist es ein echter Fortschritt, dass wir als Gesetzgeber eine solide und transparente Grundlage schaffen, um die wichtige gesellschaftspolitische Arbeit der politischen Stiftungen abzusichern. Das bedeutet mehr Rechtssicherheit für alle parteinahen Stiftungen. Das geplante Gesetz regelt die Voraussetzungen, unter denen die den politischen Parteien nahestehenden Stiftungen eine Förderung des Bundes erhalten und wie die Gelder zwischen den berechtigten Stiftungen verteilt werden.

Grundsätzlich beginnt die Förderung einer politischen Stiftung auf Antrag, sobald die nahestehende Partei zum dritten Mal in Fraktionsstärke in den Deutschen Bundestag einzieht. Die absolute Höhe der jährlich zur Verfügung stehenden Fördermittel ergibt sich weiterhin aus dem Haushaltsgesetz. Das Gesetz legt aber einen Verteilungsschlüssel anhand der Ergebnisse der letzten vier Bundestagswahlen fest. Um Grundbedarfe insbesondere der kleineren Stiftungen abzudecken, ist ein Sockelbetrag in Höhe von 1 % der Globalzuschüsse vorgesehen. Abweichungen vom Verteilungsmaßstab gelten zudem aus sachlichen Gründen für bauliche Mittel und in geringem Umfang für die Begabtenförderung.

Mehr Transparenz zur Stärkung der Demokratie

Das Gesetz stellt zudem einige Transparenzanforderungen: Die Stiftungen müssen Jahresberichte veröffentlichen, die auch die Namen der Mitglieder ihrer satzungsmäßigen Gremien enthalten und durch unabhängige Wirtschaftsprüfer*innen geprüft sind. Zudem sind Spenden, die im Laufe eines Jahres den Betrag von 10.000 Euro übersteigen, zu veröffentlichen. Zunächst ist das Bundesministerium des Inneren und Heimat für die Entscheidung der allgemeinen Förderfähigkeit einer politischen Stiftung zuständig. Die Beantragung und Entscheidung über die Auszahlung der jeweiligen Zuschüsse erfolgt wie bisher durch das jeweils zuständige Ressort.

Öffentliche Gelder dürfen nicht missbraucht werden, um Extremistinnen und Extremisten zu vernetzen und sie in die Lage zu versetzen, damit an der Abwicklung unserer Demokratie zu arbeiten. Wenn wir das Prinzip der Wehrhaftigkeit unserer Demokratie ernst nehmen, dürfen wir das nicht zulassen. Daher sieht das Stiftungsfinanzierungsgesetz Mechanismen vor, um solche Stiftungen von der öffentlichen Förderung auszuschließen, die nicht für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten. Die Stiftung muss in einer Gesamtschau die Gewähr bieten, für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv einzutreten. Dabei ist die konkrete Arbeit der Stiftung, das Leitungspersonal, aber auch das Umfeld der Stiftung zu betrachten. Darüber hinaus darf die Stiftung nicht darauf ausgerichtet sein, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen oder außer Kraft zu setzen, was regelmäßig anzunehmen ist, wenn die Stiftung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft wurde.

Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen

Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen

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