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„David gegen Goliath“ ist im Verbraucher*innen-Alltag leider immer noch real. Deshalb wollen wir den kollektiven Rechtsschutz und damit essentielle Verbraucher*innen-Rechte stärken. Die Bundesregierung hat dem Bundesrat den Gesetzentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz – VRUG)“ Ende März 2023 zugeleitet. Das begrüßen wir.
Im Koalitionsvertrag hat sich die Ampel verpflichtet, den kollektiven Rechtsschutz auszubauen. Ein Verband kann in Zukunft betroffene Verbraucher*innen gebündelt vor Gericht vertreten. Das erspart ihnen Zeit, Geld und Nerven. Wenn dadurch weniger individuelle Klagen bei den Gerichten erhoben werden, spart das bei den Gerichten wiederum Zeit. Verfahren können so insgesamt schneller terminiert und früher verhandelt werden.
Bestehende Instrumente wie zum Beispiel das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz wollen wir modernisieren und den Bedarf für weitere Rechtsinstrumente prüfen. Die EU-Verbandsklagerichtlinie wollen wir verbraucher*innenfreundlich umsetzen und auch kleinen Unternehmen diese Klagemöglichkeiten eröffnen. Neben mehr Gerechtigkeit für Verbraucher*innen durch einen leichteren Zugang zum Recht schaffen wir auch eine echte Entlastung für die Gerichte. Nicht zuletzt der Dieselskandal hat gezeigt, in welcher Dimension die Gerichte bei entsprechenden Fällen gefordert werden. Damit Verbraucher*innen schnell zu Ihrem Recht und Unternehmen schnell Rechtsklarheit bekommen, braucht es viel Personal bei den Gerichten, das so nicht immer zur Verfügung steht. Umso wichtiger ist es daher mit den Mitteln des Prozessrechts effektive Verfahren zu gestalten.
Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen
Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen
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