Perspektive für Geduldete: Grüne im Bundestag

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Für die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen war und ist es ein erklärtes Ziel, die entwürdigenden Kettenduldungen endlich abzuschaffen. Denn bisherige Bleiberechtsregelungen sind ins Leere gelaufen. Endlich sollen Geduldete, die jahrelang Angst vor einer Abschiebung hatten, die Chance auf ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten.

Mit dem beschlossenen Gesetzentwurf wird zunächst nur ein kleiner Teil der migrations-integrations- und flüchtlingspolitischen Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt. Weitere wichtige Vorhaben – wie z.B. die Gleichstellung des Familiennachzugs von subsidiär Geschützten mit anerkannten Flüchtlingen und die Regelung des Geschwisternachzuges sowie die Streichung von Arbeitsverboten und die Reform der Fachkräfteeinwanderung hin zu einem echten Einwanderungsgesetz – sollen laut Planung des Bundesinnenministeriums Ende des Jahres 2022 in einem weiteren Gesetzespaket eingebracht werden. Wir hätten uns hier eine schnellere Umsetzung dieser Vorhaben gewünscht, aber ein wichtiger Anfang ist gemacht.

Praxistaugliche Lösungen bei Bleiberechten

Über 200.000 Menschen leben aktuell in Deutschland mit einer prekären Duldung, haben damit bisher keine feste Aufenthaltsperspektive. In vielen Fällen droht jederzeit die Abschiebung. Circa 130.000 von ihnen halten sich bereits seit fünf Jahren oder länger in Deutschland auf und können somit jetzt vom Chancen-Aufenthaltsrecht profitieren. Nur wenige von ihnen haben bisher eine Arbeitserlaubnis. Hier sieht man, welches große Potenzial zwangsweise brach lag.

Diesen Menschen, die über die lange Aufenthaltszeit ihr Lebensumfeld in Deutschland gefunden haben, soll nun eine aufenthaltsrechtliche Perspektive eröffnet und eine Chance eingeräumt werden, die notwendigen Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Aufenthalt zu erlangen. Die Lebensplanung für diese langjährig in Deutschland lebenden Menschen wird somit verlässlicher.

Ein Beitrag gegen den Arbeitskräftemangel

Das Chancen-Aufenthaltsrecht leistet auch einen Beitrag gegen den Arbeitskräftemangel. Gerade Handwerksbetriebe, aber auch die Wirtschaft insgesamt werden von der Neuregelung profitieren, da nun die jahrelange Unsicherheit für Arbeitgeber*innen beendet wird, ob die gerade eingestellten Mitarbeiter*innen mit Duldung von einem Tag auf den anderen abgeschoben werden.

Vielfach werden bislang Beschäftigungen unterbrochen, oder es scheitert die Aufnahme einer Beschäftigung, weil die Arbeitgeber*innen keine Planungssicherheit haben, weil kein Pass vorgelegt werden kann oder die Identität nicht geklärt ist und dies den Betroffenen angelastet wird. Um zu einer pragmatischen Lösung zu kommen, braucht es die Verknüpfung von Aufenthaltssicherheit mit Identitätsklärung und Beschäftigungsperspektive. Deshalb erhalten Menschen, die seit 5 Jahren geduldet sind und vor dem 1.1.2017 eingereist sind, ohne weitere Voraussetzung einen einjährigen Aufenthaltstitel, um die Voraussetzungen für andere Bleiberechte erfüllen zu können. Nun sollten die Bundesländer, die noch keine sogenannte Vorgriffsregelung erlassen haben, dies tun, damit mit Inkrafttreten des Gesetzes im Herbst 2022 möglichst viele Geduldete unter die Neuregelung fallen können und nicht bis dahin abgeschoben werden.

Paradigmenwechsel in der Migrations- und Flüchtlingspolitik

Die zurückliegenden Legislaturperioden waren geprägt von vielfältigen Verschärfungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts. Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zum Chancenaufenthaltsrecht geht einen großen Schritt in eine andere Richtung – weg von einer rein abwehrenden Flucht- und Migrationspolitik, hin zu dem Paradigmenwechsel, den der Koalitionsvertrag verspricht und hin zu einer vorausschauenden, gestaltenden Politik, die auch Chancen und Möglichkeiten für geflüchtete Personen und Personen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus beinhaltet.

Bereits bestehende Bleiberechtsregelungen im Aufenthaltsrecht werden mit dem Gesetzentwurf zum Chancenaufenthaltsrecht ebenfalls ausgeweitet. So soll die Voraufenthaltszeit für gut integrierte Jugendliche auf 3 Jahre verkürzt werden und bis zum 27. Lebensjahr angewendet werden können. Erwachsene sollen schon nach 6 bzw. 4 Jahren bei Familien ein Bleiberecht bekommen.

Zugang für alle zu Integrationskursen

Für Asylsuchende soll der Integrationskurs und der Berufssprachkurs künftig grundsätzlich zugänglich sein, unabhängig vom Herkunftsland oder Einreisedatum der betroffenen Personen. Damit wird die Vorgabe des Koalitionsvertrages in einem ersten Schritt umgesetzt, für eine möglichst rasche Integration allen Menschen, die nach Deutschland kommen, von Anfang an Integrationskurse anzubieten. Dies ist ein wichtiges Signal, um dem Eindruck einer „Zweiklassengesellschaft“ und der Spaltung zwischen Flüchtlingsgruppen entgegenzuwirken, der durch die zu Recht umfangreichen Integrationsangebote für ukrainische Geflüchtete entstanden ist. Hier ist es uns nun wichtig, auch die finanzielle Ausstattung im Bundeshaushalt entsprechend anzupassen, damit es ein ausreichendes Kursangebot gibt.

Weitere Regelungen des Gesetzentwurfes

Es gibt erste Erleichterungen beim Familiennachzug: Bei Ehegatten und Kindern von Fachkräften ab dem 16. Lebensjahr soll zukünftig vom Erfordernis deutscher Sprachkenntnisse vor der Einreise abgesehen werden. Diese Erleichterung beim Familiennachzug von Fachkräften ist begrüßenswert. Deutsch lernt man am besten in einer deutschsprachigen Umgebung. Die bisherige Regelung bedeutete für Familien oft unnötig lange Trennungszeiten, wenn Deutschkurse für die Betroffenen zum Beispiel nur schwer erreichbar waren oder durch widrige Umstände der Deutsch-Test nicht bestanden werden konnte.

Das ist der erste Schritt. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass beim Familiennachzug die Erfordernis des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse vor der Einreise generell für alle Menschen gestrichen wird. Wir werden uns dafür einsetzen, in den nun anstehenden parlamentarischen Beratungen eine entsprechende Regelung zu der Erfordernis von Deutschkenntnissen vor der Einreise zu erreichen. Denn dass die derzeitige Voraussetzung diskriminierend ist, da sie nur für bestimmte Personengruppen gilt, kritisieren wir schon lange.

Der Koalitionsvertrag sieht auch eine Rückführungsoffensive vor, insbesondere hinsichtlich der Abschiebung von Straftätern und Gefährdern. Im nun von Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf ist bei der Beendigung des Aufenthalts von Straftätern und Gefährdern eine Änderung der Regelung über deren Ausweisung vorgesehen.

Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen

Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen

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