Rückkehr zur Regelgröße des Bundestages: Grüne im Bundestag

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Wir wollen mit einer Wahlrechtsreform das jahrelange Ringen um eine wirksame Verkleinerung des Bundestages zu einem Ergebnis führen. Daher haben wir uns Anfang Juli in den Ampelfraktionen auf ein Eckpunktepapier geeinigt. Mit dem Vorschlag wäre gesichert, dass der Bundestag zur gesetzlichen Regelgröße von 598 Abgeordneten zurückkehren würde. Bundestagsgrößen wie zuletzt mit 736 Abgeordneten würden der Vergangenheit angehören.

Erreicht werden soll das Ziel von konstant 598 Abgeordneten mit der Einführung einer sogenannten Zweistimmendeckung. Die Zuteilung eines Wahlkreismandats an einen Kandidaten beziehungsweise eine Kandidatin mit den meisten Erststimmen erfolgt hiernach nur dann, wenn sein oder ihr Mandat durch das Ergebnis der Zweitstimmen der jeweiligen Partei gedeckt ist. Stehen einer Partei in einem Bundesland nach ihrem dortigen Zweitstimmenergebnis zum Beispiel nur fünf Mandate zu, haben Direktkandidat*innen dieser Partei jedoch in sechs Wahlkreisen dieses Bundeslandes die meisten Stimmen erzielt, kann die- beziehungsweise derjenige mit dem prozentual schwächsten Ergebnis sein Mandat nicht erringen. Das Entstehen von sogenannten Überhangmandaten wird somit von Anfang an ausgeschlossen – Ausgleichsmandate sind nicht mehr notwendig. Das System der personalisierten Verhältniswahl bleibt konsequent gewahrt.

Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen

Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen

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