Bundesförderung für effiziente Gebäude wird neu ausgerichtet: Grüne im Bundestag

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  • Die Förderung von Energieeinsparung und Klimaschutz in Gebäuden wird verlässlich ausgestaltet und der Fokus auf die energetische Sanierung gelegt.
  • Trotz knapper Haushaltsmittel sollen die größten Energieeinspar- und Klimaschutzpotentiale im Gebäudebereich gehoben werden und viele Menschen von der Förderung profitieren.
  • Der Fokus wird auf die energetische Sanierung gelegt, ein Förderbonus für den Austausch von Gasheizungen eingeführt und die Konditionen mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss weiterhin attraktiv ausgestaltet.

Um die Klimaziele zu erreichen, sind entschlossene Maßnahmen zur sauberen Erzeugung und effizienten Nutzung von Energie in allen Bereichen notwendig. Der Krieg in der Ukraine und die in dessen Folge dramatisch gestiegenen Kosten für fossile Energieträger sind ein weiterer Grund, die vorhandenen Potentiale schnell zu nutzen. 

Förderung der größten Klimawirkung 

Besonders großes Potential liegt im Gebäudebereich, für den die Bundesregierung nun ein Sofortprogramm vorgelegt hat. Demnach sollen unter anderem die Fördermittel der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude vor allem dort eingesetzt werden, wo sie die größte klimapolitische Wirkung entfalten können: bei der energetischen Modernisierung des Gebäudebestands. Die Programme sollen energetische Modernisierungen mit den größten Einsparpotentialen und die Wärmewende im Bestand anreizen, wofür sich auch zahlreiche Sachverständige bei einer Anhörung im Bundestag ausgesprochen hatten.

Hohe Wirkung trotz knapper Mittel

Es wird ein Austausch-Bonus für Gasheizungen eingeführt und die Förderung von Gasheizungen und anderen gasbetriebenen Anlagen eingestellt, Einzelmaßnahmen wie Dämmungen, Austausch von Fenstern oder der Einbau einer Wärmepumpe werden mit bis zu 40 Prozent gefördert.

Die umfassenden Sanierungen von Gebäuden werden mit bis zu 45 Prozent gefördert. Das Prinzip „je höher das Effizienzniveau, desto höher die Förderung“ wird beibehalten. Bei maximal förderfähigen Kosten von bis zu 150.000 Euro kommt es mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss zu einer Fördersumme von bis zu 67.500 Euro -gerade die Zinsverbilligung und der Tilgungszuschuss sind in einem Umfeld steigender Zinsen attraktiv.

Aufgrund knapper Haushaltsmittel müssen die Fördersätze leicht angepasst und zielgerichtet eingesetzt werden, zugunsten von Verlässlichkeit und der Sicherheit, dass möglichst viele Antragsteller*innen von den Programmen profitieren können. Gleichzeitig werden die größten Energieeinspar- und Klimaschutzpotentiale im Gebäudebereich adressiert.

Neubauförderung sicherstellen

Die Neubauförderung wurde bereits im April 2022 bezüglich des Anforderungsniveaus angepasst. Eine umfassende Neuausrichtung ist erst für 2023 geplant. Bis dahin läuft das aktuelle Förderprogramm weiter, allerdings werden hier die Förderbedingungen analog zu Förderung von Sanierungsmaßnahmen angepasst.

Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen

Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen

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