- Im Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP vereinbart, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.
- Kinder sind gleichberechtige Grundrechtsträger*innen. Das muss sichtbarer werden: Daher sollen ihre Rechte im Grundgesetz – dem Herzstück unserer Demokratie – endlich garantiert werden.
- Kinderrechte im Grundgesetz sind ein wichtiger Baustein, der Impulse für das Recht auf Beteiligung und Teilhabe aller Kinder am gesellschaftspolitischen Leben gibt.
Das Motto des heutigen Weltkindertags greift eines unserer zentralen gemeinsamen Vorhaben in der Ampel auf: Gemeinsam für Kinderrechte.
Kindheit und Jugend sind hochsensible und entscheidende Entwicklungsphasen. Kinder und Jugendliche sollten im politischen Diskurs gesehen werden. Mit der Ratifikation der UN-Kinderrechtskonvention vor über 30 Jahren hat Deutschland anerkannt, dass Kinder eigene Rechte wie das Recht auf Förderung und Entwicklung sowie das Recht auf Beteiligung und Schutz haben. Zivilgesellschaftliche Organisationen und der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes fordern schon lange eine Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Es ist daher an der Zeit, dass auch im Grundgesetz eine starke Subjektstellung von Kindern benannt wird.
Am Kindeswohl orientierte Politik
Die Aufnahme der Rechte von Kindern in die Verfassung sendet ein wichtiges gesellschaftliches Signal. Wir schaffen ein Klima einer noch stärker am Kindeswohl orientierten Politik. Dieses Klima befördert und unterstützt weitere Reformen wie die Einführung einer Kindergrundsicherung oder das Wahlalter ab 16.
Ein wichtiger Baustein für mehr Chancengerechtigkeit und Teilhabe am gesellschaftspolitischen Leben ist die Kindergrundsicherung. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Kinder eine Chance auf ein gutes und geborgenes Aufwachsen haben. Für die Start- und Entwicklungschancen eines Kindes darf es nicht darauf ankommen, in welchem Elternhaus es lebt oder woher es kommt. Mit der Kindergelderhöhung im Entlastungspaket III gehen wir bereits einen weiteren Schritt in Richtung Kindergrundsicherung: Wir Grüne im Bundestag haben uns dafür eingesetzt, dass Familien für das erste, zweite und dritte Kind monatlich 237 Euro erhalten – also mehr Kindergeld als es heute der Fall ist. Aktuell beträgt das Kindergeld monatlich für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro. Zudem wird der Kinderzuschlag erhöht. Viele weitere Maßnahmen im Paket, wie die Ausweitung des Wohngeldes oder die vereinbarten steuerlichen Entlastungen, erreichen und unterstützen Familien und damit auch Kinder und Jugendliche.
Aktive Teilhabe junger Menschen stärkt unsere Demokratie
Viele junge Menschen engagieren sich ehrenamtlich oder politisch und sind schon früh dazu bereit, Verantwortung zu übernehmen. Diese aktive Teilhabe stärkt unsere Demokratie. Wer früh in seinem Lebensalltag demokratische Erfahrungen macht und seine Rechte auch selbst wahrnimmt, ist zukunftssicherer. Daher haben wir uns in der Ampelkoalition auch dazu verabredet, das aktive Wahlalter auf 16 Jahre zu senken – und zwar sowohl für die Wahl zum Europäischen Parlament als auch zum Bundestag.
Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen
Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen
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