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Wem werden knappe Behandlungskapazitäten zugeteilt, wenn insbesondere durch eine übertragbare Erkrankung die Intensivstationen so überlastet sind, dass die Betten knapp werden? Vor allem ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen befürchten, dass sie in einem solchen Fall benachteiligt werden und keine überlebenswichtige medizinische Hilfe bekommen. Das Bundesverfassungsgericht hat den Bundestag daher Ende des vergangenen Jahres in einem Urteil verpflichtet, eine Benachteiligung durch eine gesetzliche Regelung zu verhindern.
Gesetzentwurf der Bundesregierung wird nun diskutiert
Jetzt wird ein Gesetzentwurf der Bundesregierung im Bundestag diskutiert. Bereits im Vorfeld hatte es Diskussionen gegeben, weil in einem früheren Entwurf zunächst auch die so genannte Ex-Post-Triage erlaubt werden sollte. Ex-Post-Triage meint, dass auch bereits zugeteilte Behandlungskapazitäten im Falle einer Knappheit neu verteilt werden könnten. Dies hatte die Bundesregierung später auf auch unsere Forderung hin korrigiert. Nunmehr wird die Ex-Post-Triage explizit ausgeschlossen.
Weitere Verbesserungen in den Verhandlungen
Der Gesundheitsausschuss des Bundestages wird sich am 19. Oktober in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf beschäftigen. In den Verhandlungen innerhalb der Ampel-Koalition wollen wir erreichen, dass die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen noch wirksamer verhindert wird.
Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen
Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen
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