Der Schutz Kritischer Infrastrukturen liegt in der gemeinsamen Verantwortung des Staates – also des Bundes und der Ländern – und der KRITIS-Betreiber. Der Bund ist gefordert, mit einem KRITIS-Dachgesetz einen rechtlichen Rahmen vorzugeben, der die regulative Basis für den physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen definiert. Obwohl es für den Schutz Kritischer Infrastrukturen mit Bezug zur Informationssicherheit bereits eine komplexe Regulatorik gibt, fehlt diese für den physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen komplett. Einzelne rechtliche Fragestellungen sind bisher in Fachgesetzen, Normungen und Standards geregelt, die aber nicht aufeinander abgestimmt sind. Ein verbindlicher normativer sektoren- und branchenübergreifender Ansatz zum physischen Schutz von Kritischen Infrastrukturen fehlt bisher.
Ein KRITIS-Dachgesetz ist daher unbedingt notwendig, um Rechtssicherheit für die handelnden Akteure zu schaffen, Prävention verbindlich zu machen und Schadenslagen effektiver managen zu können. Angesichts der sich zuspitzenden Lage drängt die Zeit.
Sieben Punkte, die in einem KRITIS-Dachgesetz geregelt werden müssen
- Legaldefinition für Kritische Infrastrukturen festlegen
- Verantwortungen und Zuständigkeiten verbindlich regeln
- Vorsorge und Prävention sektorübergreifend bundesweit regeln
- Standards für das Risiko- und Krisenmanagement und verbindliche Definition von Schutzzielen festlegen
- Finanzierung von Schutzmaßnahmen neu aufstellen
- Gesamtlagebild ermöglichen
- Hybride Gefährdungen ernst nehmen – physischen Schutz und Informationssicherheit zusammen denken!
Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen
Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen
https://wertheimerportal.de/faktencheck-christoph-kolumbus-war-ein-querdenker/