Die Hausärzte werden gestärkt | SPD-Bundestagsfraktion

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®

[ad_1]

Wenn Hausarztpraxen ihr Budget überschreiten, etwa um mehr Patient:innen zu versorgen, werden die Behandlungskosten derzeit nicht komplett von der Krankenkasse erstattet. Das wird nun geändert, indem die bislang geltenden Budget-Obergrenzen für Hausärzt:innen abgeschafft werden. Durch diese Entbudgetierung  wird der Beruf wieder attraktiver und Patient:innen erhalten schneller einen Termin. Besonders auf dem Land werden mehr Hausärzt:innen gebraucht.

Für die Kinder- und Jugendmedizin gilt die Entbudgetierung bereits seit dem 1. April 2023. Nun sollen auch Hausärzt:innen alle Untersuchungen und Behandlungen ohne Abschläge bezahlt bekommen, damit Mehrarbeit finanziell nicht zu Nachteilen führt.

Über eine Vorhaltepauschale erhalten Hausärzt:innen zusätzliche Mittel zur Finanzierung ihrer Praxis. Eine quartalsübergreifende Pauschale für Patient:innen mit chronischen Erkrankungen wird eingeführt, die nicht intensiv betreut werden müssen. Die Genehmigung von Hilfsmitteln für Menschen mit Behinderung wird erleichtert. Der Anspruch auf Notfallverhütungsmittel für Opfer sexueller Gewalt wird ebenfalls ausgeweitet – die Kosten werden künftig ohne Altersbegrenzung von der Krankenkasse erstattet. Auch die Kosten für bestimmte Verbandsmittel werden weiterhin erstattet.

Die Entbudgetierung der Hausarztpraxen und alle anderen Maßnahmen sind Teil des Gesundheits-Versorgungsstärkungsgesetzes (GVSG), das wir in dieser Sitzungswoche zusammen mit Grünen und FDP im Bundestag beschließen wollen. Dies ist ein starkes Zeichen dafür, dass demokratische Parteien trotz aller Meinungsverschiedenheiten bei wichtigen Projekten zusammenarbeiten können. Die neuen Regeln treten spätestens im April in Kraft.

Heike Baehrens, gesundheitspolitische Sprecherin:
„Mit einer letzten gemeinsamen Anstrengung stärken wir die Hausärzte und damit die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Durch die Entbudgetierung und die Einführung einer Versorgungspauschale für chronisch kranke Menschen nehmen wir deutlichen Druck aus den hausärztlichen Praxen. Die neuen Regelungen werden den Hausarztberuf wieder attraktiver machen und stärken die Rolle der Hausärztinnen und Hausärzte als Rückgrat der ambulanten medizinischen Versorgung.

Zudem freut es mich besonders, dass es gelungen ist die Hilfsmittelversorgung für Kinder und Erwachsene mit Behinderungen deutlich zu verbessern. Wir sorgen dafür, dass Kinder, Jugendliche und Menschen mit schwerer Beeinträchtigung die medizinisch notwendigen Hilfsmittel schneller erhalten. Das ist ein großer Fortschritt.“

Dirk-Ulrich Mende, zuständiger Berichterstatter:
„Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz mit seinem sperrigen Titel ist vor allem eines: ein Patientenversorgungsverbesserungsgesetz. Das zeigt sich auch in den Details, zum Beispiel daran, dass die Altersbeschränkung bei der Abgabe von Notfallkontrazeptiva für Opfer sexualisierter Gewalt komplett aufgehoben wird. Sie lag vorher bei 22 Jahren. Die Kassen übernehmen nun diese Leistung.

Ein anderer wichtiger Punkt ist die Verlängerung der Übergangsfrist bei Wundbehandlungsmitteln, die durch den Gemeinsamen Bundesausschuss geprüft werden. Diese Übergangsfrist wird bis Dezember 2025 verlängert. Damit gewährleisten wir eine zuverlässige und stabile Wundversorgung der Patienten. Es freut mich sehr, dass wir dieses Gesetz, das so nah am Menschen ist, noch verabschieden konnten.“

Original Quelle SPD

[ad_2]

Bilder Quelle: Pixabay / Copyright SPD/Fotograf

Faktencheck: Christoph Kolumbus war ein Querdenker!

S RAY PreSale Store