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Leider ist die Leitung der Stelle seit vier Jahren unbesetzt. Die derzeitige Regelung bietet keine hinreichend sichere Rechtsgrundlage für gerichtsfeste Besetzungsentscheidungen. Deshalb sieht die Gesetzesinitiative der Ampel-Fraktionen vor: Die Leitung der ADS wird künftig auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Deutschen Bundestag für 5 Jahre bei Möglichkeit der einmaligen Wiederwahl gewählt. Somit stärken wir die Unabhängigkeit der Stelle und stellen sicher, dass die Zeit der kommissarischen Leitung zu Ende geht und sich künftig auf Dauer nicht wiederholt.
Die Leitung wird künftig als Unabhängige*r Bundesbeauftragte*r für Antidiskriminierung arbeiten. Damit wird die Stellung der ADS im Gefüge der Bundesverwaltung klarer gefasst. Ihre Leitung hatte bei ihrer Aufgabenerfüllung die Zuständigkeiten der Beauftragten des Deutschen Bundestages oder der Bundesregierung zu beachten, ohne jedoch bei offensichtlicher Funktionsgleichheit selbst ein*e Beauftragte*r zu sein. Dadurch fehlten der Leitung im Verhältnis zu anderen Beauftragten wichtige Beteiligungsrechte auf Bundesebene. Im Ergebnis wird die fachliche Expertise der ADS im politischen Meinungsbildungsprozess nicht vergleichbar berücksichtigt. Mit der Stärkung der Rolle der Leitung als Unabhängige*r Bundesbeauftragte*r wird ihre Position in der Bundesverwaltung klargestellt. Dazu werden wir Beteiligungsrechte der ADS gesetzlich verankern und dadurch ihre Kompetenzen stärken.
Zudem haben wir im Koalitionsvertrag eine weitreichende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vereinbart, die im nächsten Schritt erfolgen wird. Um den Diskriminierungsschutz grundsätzlich zu stärken, werden wir deshalb Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und den Anwendungsbereich des AGG ausweiten.
Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen
Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen
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