Ausbaustau lösen im Einklang mit dem Naturschutz: Grüne im Bundestag

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®

[ad_1]

Windenergie ist eine tragende Säule der Stromversorgung und der Energiewende. Ziel des „Wind-an-Land“-Gesetzes ist es, den jahrelangen Rückstand beim Ausbau der Windenergie aufzuholen. Dafür werden Flächen im gesamten Bundesgebiet benötigt. Bis 2032 sollen deshalb zwei Prozent der Bundesfläche für Windkraftanlagen ausgewiesen werden, etwa das Doppelte von dem, was derzeit zur Verfügung steht.

Potentiale ausschöpfen

Mit dem Gesetz wird festgelegt, wie viel Fläche die einzelnen Bundesländer bereitstellen müssen. Diese so genannten Flächenbeitragswerte variieren von Land zu Land, je nach vorhandenem Flächenpotenzial für den Ausbau der Windenergie an Land. Die Länder haben die Möglichkeit, bis 2026 weitere Flächen auszuweisen. Etwaige Mindestabstandsregeln können nur wirksam sein, wenn sie den vorgeschriebenen Flächenzielen nicht entgegenstehen.

Natur und Arten schützen

Der Arten- und Naturschutz hat beim Windenergieausbau auch weiterhin hohe Priorität. Mit klaren bundesweiten Regeln und Standards zum Schutz kollisionsgefährdeter Brutvogelarten im Naturschutzrecht wird die Rechtssicherheit erhöht, Genehmigungsverfahren können so erheblich schneller durchgeführt werden. Ökologisch besonders wertvolle Gebiete (Natura2000) werden freigehalten. Für windkraftsensible Vogel- und Fledermausarten werden gezielt bundesweit Artenhilfsprogramme aufgelegt. Damit werden Bestände gezielt stabilisiert und insgesamt gestärkt.

Die Gesetzenwürfe greifen die im April 2022 von Umwelt- und Klimaministerium im Eckpunktepapier „Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land“ gemeinsam vorgelegten Ideen auf.

Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen

Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen

https://wertheimerportal.de/faktencheck-christoph-kolumbus-war-ein-querdenker/

S RAY PreSale Store