Bonus für Pflegekräfte: Grüne im Bundestag

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Bereits seit Beginn der Pandemie waren Pflegekräfte in Krankenhäusern durch die Versorgung von COVID-19 Patientinnen und Patienten, insbesondere auf den Intensivstationen, hohen Anforderungen und Belastungen ausgesetzt. Sei es durch die Herausforderung in der Versorgung, zum Beispiel bei einer künstlichen Beatmung, sei es durch Überstunden oder die Personalausfälle. Aber auch in der Langzeitpflege ist die Pflege und Betreuung mit deutlich erhöhtem Aufwand verbunden, wenn z.B. strenge Hygienekonzepte durchgehalten oder Besuchsverbote kommuniziert werden müssen.

Im Bundeshaushalt ist eine Milliarde Euro bereitgestellt, um zur Anerkennung dieser Belastungen Boni auszahlen zu können. Jeweils 500 Millionen Euro bekommen Pflegekräfte in Krankenhäusern und in der Langzeitpflege. Die Prämien sind steuer- und sozialversicherungsfrei.

Jetzt wird das Gesetz im Parlament beraten. Wir werden die Beratungen zügig zum Abschluss bringen, damit der Bonus möglichst schnell an die Pflegekräfte ausgezahlt werden kann.

Bonuszahlungen in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

Die Prämie soll an Pflegekräfte in besonders belasteten Krankenhäusern gezahlt werden. Das betrifft 837 Krankenhäuser, in denen im Jahr 2021 mehr als 10 COVID-19- Patientinnen und Patienten mehr als 48 Stunden beatmet wurden.

Die Prämienhöhe wird für alle Pflegekräfte einheitlich berechnet. Für Intensivpflegekräfte wird diese Prämie noch einmal um 50 Prozent aufgestockt. Somit müssen die Auszahlungsbeträge nicht wie bei den früheren Prämienzahlungen zwischen den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen in den Krankenhäusern ausgehandelt werden.

In der Langzeitpflege folgen wir dem bereits erprobten Verteilungsschlüssel. Beschäftigte in der ambulanten und stationären Pflege können die Prämie erhalten.

Vollzeitbeschäftigte Pflegekräfte in der Langzeitpflege erhalten bis zu 550 Euro. Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Servicegesellschaften, die in der Alten- bzw. Langzeitpflege tätig sind, erhalten einen Bonus.

Gleichzeitig bringen wir mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz eine Steuerbefreiung für Bonuszahlungen in der Pflege auf den Weg, um den Effekt noch zu verstärken.

Grundlegende Verbesserungen in der Pflege erforderlich

Es ist jedoch völlig klar, dass solche einmaligen Zahlungen kein Ersatz sein können für Strukturreformen, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege grundsätzlich zu verbessern. Deswegen haben wir uns Koalitionsvertrag auf verschiedene Maßnahmen verständigt, um der Dramatik der Situation in der Pflege zu begegnen. Dazu gehört es, Regelungen zur besseren Personalausstattung im Krankenhaus und in der Langzeitpflege zu beschleunigen und zügig umzusetzen. Außerdem ist es unser Ziel, die Lohnsituation insgesamt zu verbessern, um insbesondere die Gehaltslücke zwischen Kranken- und Altenpflege zu schließen. Ab September dieses Jahres dürfen nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihren Pflege- und Betreuungskräften einen Lohn in Tarifhöhe zahlen.

Wir wollen den Pflegeberuf darüber hinaus mit weiteren Maßnahmen attraktiver machen, etwa mit Steuerbefreiung von Zuschlägen, durch die Abschaffung geteilter Dienste, die Einführung trägereigener Springerpools und einen Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten für Menschen mit betreuungspflichtigen Kindern.

Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen

Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen

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