Zur politischen Einigung der EU-Institutionen auf den Digital Services Act erklärt Tabea Rößner, Vorsitzende des Digitalausschusses im Bundestag:
Die Europäische Union macht mit dem Digital Services Acts einen wichtigen Schritt nach vorne im europaweiten Kampf gegen Hass, Hetze und Desinformation und für mehr Verbraucherschutz im Netz. Künftig werden die großen Netzwerke durch ein klares, harmonisiertes Regelwerk für den Umgang mit illegalen Inhalten und mehr Transparenz stärker in die Verantwortung genommen, um unsere Demokratie und die Nutzerinnen und Nutzer nachhaltig zu schützen. Das jetzt beschlossene Paket geht weit über den ursprünglichen Entwurf der Kommission hinaus.
Die Grünen im Europäischen Parlament haben wichtige Errungenschaften zum Schutz der Nutzerinnen und Nutzer durchgesetzt. Dazu gehört ein Verbot von personalisierter Werbung für Kinder und Jugendliche. Manipulation von Verbraucher:innen durch sogenannte Dark Patterns wird außerdem ein Riegel vorgeschoben. Plattformen müssen in Zukunft so gestaltet werden, dass Nutzer:innen nicht mehr dazu verleitet werden, gegen ihre eigenen Interessen zu handeln.
Der DSA bietet eine Sicherheitsstruktur gegen unrechtmäßige Inhalte, ohne willkürlich die Meinungsfreiheit zu gefährden. Mit verbindlichen Verfahrensregeln erhalten Verbraucher:innen mehr Rechte und Nachvollziehbarkeit. Das schließt das Melden illegaler Inhalte ein, aber auch den Widerspruch gegen willkürliche oder diskriminierende Löschungen. Nationale Behörden können zudem die Beseitigung illegaler Inhalte direkt anordnen. Plattformen müssen Zugang zu Daten und Algorithmen gewähren. So können die Aussagen und Entscheidungen der Plattformen systematisch überprüft werden. Sehr große Plattformen müssen in Zukunft systemische Risiken für Grundrechte analysieren, darunter die Auswirkungen algorithmischer Entscheidungssysteme auf die Meinungs- und Medienfreiheit.
Kritisch sind indes die neuen Aufsichtsstrukturen zu bewerten. Es ist unklar, wie das European Digital Services Board die Vielzahl transnationaler Fälle überhaupt in angemessener Zeit bewältigen kann. Vor dem Hintergrund des Prinzips der Staats- beziehungsweise Unionsferne ist zudem problematisch, dass die Europäische Kommission als unmittelbare Unionsverwaltungsbehörde über Aufsichtsbefugnisse verfügen soll. Was die nationale Auswahl des Digital Coordinators betrifft, muss sichergestellt werden, dass eine funktional geeignete, unabhängige und möglichst nicht mit den bestehenden nationalen Aufsichtsstrukturen konkurrierende Stelle für diese Aufgabe vorgesehen wird.
Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen
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