- Damit Gesellschafterversammlungen digitaler und partizipativer werden, und um die unternehmerische Kontrolle durch Haupt- und Generalversammlung zu stärken, ermöglichen wir virtuelle Versammlungen, in denen gleiche Rechte wie in Präsenzsitzungen gelten.
- Damit Unternehmen langfristig Erfolg haben, gesteckte Ziele tatsächlich erreichen, und einen Mehrwert für die Gesellschaft schaffen, braucht es die Kontrolle und Willensbildung in und durch die Gesellschafterversammlung.
- Das jetzt beschlossene Gesetz überträgt die im Aktiengesetz in Präsenzsitzungen vorgesehenen Rechte der Aktionär*innen wesensgleich auf virtuelle Sitzungen und bietet Genossenschaften eine praxistaugliche Lösung.
Breite Beteiligung ermöglichen
Virtuelle Gesellschafterversammlungen können für Unternehmen und Anteilseigener gleichermaßen sinnvoll und effektiv sein. Insbesondere Aktionär*innen mit kleinen Beteiligungen profitieren davon, dass keine Reisekosten anfallen, und der zeitliche Aufwand im Vergleich zur Teilnahme in Präsenz geringer ist. Aber auch für Genossenschaften und ihre Mitglieder kann das digitale Format nicht nur unter dem Gesichtspunkt des Infektionsschutzes sinnvoll sein. Nicht zuletzt bietet das virtuelle Format für Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, Vorteile. Das virtuelle Format kann daher von großem Nutzen sein – insbesondere wenn daraus eine hohe Beteiligungsquote resultiert, und so Entscheidungen auf breiterer Basis getroffen werden können, was am Ende allen beteiligten Personen und dem Unternehmen zugutekommen kann. Eine breite Beteiligung in der Haupt- und Generalversammlung ist aber auch für eine effektive Kontrolle von Vorstand und Aufsichtsrat gut. Gerade diese Kontrollfunktion der Haupt- und Generalversammlung ist dabei besonders wichtig, wenn Unternehmen vor neuen und großen Herausforderungen stehen, wie sie nicht zuletzt wegen des Klimawandels und aktueller geopolitischer Konflikte absehbar auf viele Unternehmen zukommen werden. Die virtuelle Haupt- und Generalversammlung ist damit auch ein Baustein, um für die notwendige Transformation der Wirtschaft gerüstet zu sein.
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf wurde am 22.06.2022 im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss beraten. Wir haben die Stellungnahmen der Sachverständigen ausgewertet und in einem produktiven parlamentarischen Verfahren den Gesetzentwurf noch erweitert, unter anderem Genossenschaften einbezogen. Die so geänderte Fassung wurde Anfang Juli im Bundestag angenommen.
Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen
Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen
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