- Die große Koalition hatte die Unabhängige Patientenberatung (UPD) an ein kommerzielles Unternehmen vergeben und faktisch in ein Callcenter verwandelt, dem Vertrauen in die Unabhängigkeit der UPD wurde schwerer Schaden zugefügt.
- Wir errichten nun eine Stiftung, unter deren Dach die UPD dauerhaft und verlässlich eine neue Heimat findet.
- Der Gesetzentwurf soll bereits im März im Bundestag beschlossen werden.
Fast jede oder jeder Versicherte benötigte schon einmal Beratung und Unterstützung bei medizinischen Fragen oder bei Ärger mit der Krankenkasse. Für solche Situationen wurde vor mehr als zwanzig Jahren die Unabhängige Patientenberatung (UPD) ins Leben gerufen. Doch 2016 wurde die UPD nach einer Ausschreibung durch die damalige Große Koalition an ein kommerzielles Unternehmen vergeben und faktisch in ein bloßes Callcenter verwandelt. In der Folge wurden regionale Beratungsstellen geschlossen. Außerdem entstanden Zweifel an der Unabhängigkeit der Patientenberatung, weil das die UPD gGmbH tragende Unternehmen auch für Arzneimittelunternehmen, Leistungserbringer und Krankenkassen tätig wurde.
Stiftung als verlässliche Heimat für die neue UPD
Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP wurde deswegen die Gründung einer Stiftung vereinbart, die der UPD ein neues Zuhause bieten soll. Hierzu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf eingebracht, der nun im Bundestag beraten wird. Dieser sieht vor, dass eine Stiftung errichtet wird, unter deren Dach dann die UPD angesiedelt ist.
Bislang hat die UPD ca. 11 Millionen Euro zur Verfügung. Künftig soll die neue UPD jährlich 15 Millionen Euro aus Mitteln der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen erhalten. Hieraus soll die UPD digitale, telefonische sowie regionale Informations- und Beratungsangebote für die Patientinnen und Patienten finanzieren.
Enge Anbindung an Patientenorganisationen und Selbsthilfe
Wichtiges Element der neuen UPD ist die enge Anbindung an Patienten-, Verbraucher- und Selbsthilfeorganisationen. Dem künftigen Stiftungsrat sollen deswegen sechs Vertreterinnen oder Vertreter dieser Organisationen angehören. Zu den Aufgaben des Stiftungsrates gehört es, die Mitglieder des Vorstandes sowie eines wissenschaftlichen Beirates zu benennen.
Damit die neue UPD wie geplant 2024 starten kann, muss die Stiftung zügig errichtet und mit den weiteren Vorbereitungen begonnen werden. Der Gesetzentwurf soll daher bereits im März im Bundestag beschlossen werden.
Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen
Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen
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