Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler*innen: Grüne im Bundestag

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  • Wie für viele andere Bürger*innen sind die stark gestiegenen Energiekosten eine große Belastung für Studierende und Fachschüler*innen.
  • Die Ampelkoalition federt die finanziellen Auswirkungen zielgerichtet mit einer Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro ab.
  • Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben die Ampelfraktionen nun in den Deutschen Bundestag eingebracht.

Die Ampelkoalition sorgt für weitere zielgerichtete Entlastungen für Menschen, die besonders von den stark gestiegenen Energiekosten betroffen sind: Alle Studierenden und Fachschüler*innen erhalten wegen der rapide gestiegenen Lebenshaltungskosten eine Direktzahlung von 200 Euro . Die Ampelkoalition unternimmt damit einen weiteren Schritt, um niemanden in der aktuell herausfordernden Situation alleine zu lassen. Dafür investiert der Bund etwa 680 Millionen Euro.

Wer bekommt die Energiepreispauschale?

Alle an einer Hochschule immatrikulierten Studierenden sowie Schüler*innen einer Fachschule, Berufsfachschule oder eines vergleichbaren Bildungsgangs, die zum 1. Dezember bei der entsprechenden Bildungseinrichtung angemeldet sind, erhalten die Direktzahlungen.

Entsprechend sind auch internationale Studierende oder Auszubildende in einer schulischen Berufsausbildung anspruchsberechtigt. Auch Personen, die sich in einem Teilzeitstudium oder einem Promotionsstudium befinden, erhalten die Pauschale.

Viele Studierende, die in Teilzeit studieren haben Kinder zu pflegen oder Angehörige zu betreuen. Auch sie werden von der Pauschale profitieren 

Wie und wann?

Die Ampelkoalition wird das „Studierenden-Energiepreispauschalengesetz“ (EPPSG) in einem schnellen Verfahren durch den Bundestag bringen. Damit soll es zum 21. Dezember in Kraft treten. Über ein digitales Portal, das der Bund den Ländern zur Verfügung stellt, können dann alle Studierenden und Fachschüler*innen ihre 200-Euro-Einmalzahlung bereits vor dem Jahresende beantragen.

Die Pauschale ist steuerfrei und wird nicht auf andere Leistungen wie das BAföG angerechnet. Die Auszahlung und Abwicklung übernehmen Stellen, die die Länder bestimmen.

BAföG-beziehende Studierende und Schüler*innen sowie Auszubildende im Aufstiegs-BAföG (AFBG) konnten bereits vom Heizkostenzuschuss I profitieren. Wer noch bis zum 31.12. BAföG bezieht oder beantragt erhält den nochmal etwas höheren Heizkostenzuschuss II in Höhe von 345 Euro.

Zudem tritt zum Wintersemester 2022/23 die 27. BAföG-Novelle in Kraft, die noch einmal die Bedarfssätze als Leistungen deutlich anhebt und das BAföG für deutlich mehr Menschen öffnet.

Studierende, die nebenher arbeiten, haben zudem die Energiepauschale im September erhalten. Auch von der steigenden Verdienstgrenze im Minijob, dem 49-Euro-Ticket und der Kindergelderhöhung können viele Schüler*innen und Studierende profitieren.

Studierende oder Auszubildende, die nicht mehr im Elternhaushalt wohnen, erhalten die Dezemberhilfe für Gas- und Wärme. Die geplanten Gas- und Strompreisbremsen ab kommenden Jahr werden ebenfalls für eine deutlich Entlastung der Energiekosten in den Studierenden- und Azubi-Wohnungen und WGs sorgen.

Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen

Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen

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