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- Die Ampelkoalition wird eine fairere Verteilung des CO2-Preises zwischen Vermieter*innen und Mieter*innen einführen. Dafür wurde im Kabinett nun ein Stufenmodell beschlossen.
- Die Verteilung der Kosten für CO2 wird so zugleich sozial gerechter und ökologisch wirksamer: Es gibt endlich Anreize sowohl für das Energiesparen als auch für die energetische Sanierung von Gebäuden.
- Erreicht werden soll das über ein Modell, in dem der Gebäudebestand in 10 verschiedene Effizienzklassen eingeteilt ist.
Im Gebäudebereich soll der 2021 eingeführte CO2-Preis Vermietende motivieren, energetische Sanierungen ihrer Gebäude voranzutreiben und Mietenden einen Anreiz geben, sparsam mit Energie umzugehen. Aktuell können Vermietende die Zusatzkosten für den CO2-Preis gänzlich an ihre Mietenden weitergeben; Mieter*innen zahlen also den vollständigen CO2-Preis ihrer Heizkosten, obwohl sie keinen Einfluss auf den energetischen Zustand oder die Heiztechnik haben.
Stufenmodell für faire Verteilung
Daher wollen wir eine faire Verteilung des CO2-Preises über ein Stufenmodell für Wohngebäude einführen. Wesentliches Element ist eine differenzierte Belastung der Vermietenden und Mietenden bei Wohngebäuden – das Stufenmodell für den CO2-Preis bei den Heizkosten schafft ein ungerechtes System ab, dass wir seit seiner Einführung kritisiert haben.
Im Fokus steht die energetische Qualität des jeweiligen Gebäudes: Je höher die CO2-Emissionen des Gebäudes sind, desto höher ist der Anteil, den die Vermietenden an den CO2-Kosten tragen müssen – desto geringer ist entsprechend der Anteil der Mietenden. Das Modell entlastet also die Mieter*innen in schlecht oder gar nicht sanierten Wohnungen und motiviert die Vermietenden, energetische Sanierungen voranzutreiben.
Energieeffizienz entscheidet
Die Wohngebäude werden in zehn Stufen eingeteilt. In der ersten Stufe werden Vermietende von sehr effizienten Gebäuden, die mindestens den EH-55-Standard erfüllen (weniger als 12kg CO2-Ausstoß je Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr) auch künftig nicht an den CO2-Kosten beteiligt.
Dagegen sollen Vermietende von Gebäuden der letzten Stufe mit einem vergleichsweise hohen CO2-Ausstoß (ab 52kg CO2-Ausstoß je Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr) künftig 90 Prozent der CO2-Kosten tragen. Ein durchschnittlicher Haushalt in einer unsanierten Wohnung spart so bis zu 170 Euro im Jahr.
Das Stufenmodell gilt für alle Wohngebäude einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen und Gebäude mit gemischter Nutzung, in denen Brennstoffe genutzt werden, die unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) fallen. Bei Nichtwohngebäuden wie Gewerbeimmobilien greift zunächst die 50:50-Aufteilung. Das Stufenmodell soll perspektivisch auch auf die Nichtwohngebäude angewendet werden.
Kostenverteilung adressiert Verantwortung
Es ist gut, dass sich nun auch jene an dem CO2-Preis bei den Heizkosten beteiligen müssen, die einen Einfluss auf den energetischen Zustand und die Heiztechnik eines Wohngebäudes haben, nämlich die Vermieter*innen. Der alte Ansatz hat Mieterinnen und Mieter für einen schlechten energetischen Zustand oder eine ineffiziente oder fossile Heiztechnik ihrer Mietwohnung mit dem CO2-Preis bestraft, obwohl sie darauf keinen Einfluss haben. Es ist zwar richtig, dass der bewusste Umgang mit Energie eine Möglichkeit ist, um den Energiebedarf zu senken. Der viel größere Hebel zur Senkung des Energiebedarfs ist jedoch die Verbesserung des energetischen Zustands von Gebäuden und die Nutzung klimafreundlicher Heizsysteme.
Hierfür braucht es über das Stufenmodell hinaus weitere Maßnahmen, um die Sanierung im Gebäudebereich voran zu bringen und gleichzeitig Mieter*innen vor weiteren Kostenbelastungen zu schützen. Dazu zählen die Neuausrichtung der Förderprogramme, die Umgestaltung der Modernisierungsumlage oder Umstellung auf ein Teilwarmmietensystem.
Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen
Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen
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