Zu der ab 20. März geltenden neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung, die in Verbindung mit dem neuen Infektionsschutzgesetz in Kraft tritt, erklären Frank Bsirske, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik, und Beate Müller-Gemmeke, Mitglied im Ausschuss für Arbeit:
Mit dem geplanten Wegfall bislang verpflichtender Corona-Schutzmaßnahmen sind ab dem kommenden Sonntag am Arbeitsplatz nur noch Basisschutzmaßnahmen verpflichtend vorgeschrieben. Wenn jetzt die Verpflichtung entfällt, Beschäftigten die Möglichkeit zum Homeoffice anzubieten, dann ist das aufgrund der gerade wieder steigenden Infektionszahlen eher kontraproduktiv. Immerhin ist Homeoffice bisher ein sehr effektiver Infektionsschutz im Arbeitsleben und hat viele Ansteckungen mit dem SARS-COV-2-Virus verhindern können.
Die Akzeptanz von Homeoffice war zuletzt sowohl bei Arbeitgebenden als auch bei den Beschäftigten hoch. Arbeitgebende sollten daher weiterhin auf diesen bewährten Infektionsschutz setzen. Denn so handeln sie verantwortungsbewusst, verhindern gleichzeitig Infektionen und infektionsbedingte Fehltage in ihren Betrieben.
Gleichzeitig verbessert Homeoffice für ihre Beschäftigten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ermöglicht mehr Freizeit durch weniger Fahrzeit und senkt den Spritbedarf. Bei steigenden Benzinpreisen ein willkommener Nebeneffekt. Homeoffice ist aktiver Klimaschutz, der die Gesellschaft wenig kostet. Deshalb haben wir das Erörterungsrecht für Homeoffice im Koalitionsvertrag vereinbart, das jetzt zügig umgesetzt werden muss.
Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen
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