Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles, sondern ein gesellschaftliches Problem. Hilfe und Schutz bei Gewaltbetroffenheit ist eine staatliche Verpflichtung. Jede Frau, die von häuslicher Gewalt betroffen ist, muss unabhängig von Einkommen und Vermögen, Herkunftsort und Wohnsituation sowie Aufenthaltsstatus in einer akuten Situation Zugang zu einer Schutzeinrichtung erhalten. Strukturelle Diskriminierung von und Gewalt gegen Frauen dürfen von der Gesellschaft nicht akzeptiert werden. Wer eine gerechtere Gesellschaft will, muss sich gegen geschlechtsspezifische Gewalt einsetzen. Am 25.11. protestieren Menschen weltweit unter für „Stopp Gewalt gegen Frauen“.
An jedem dritten Tag
Gewalt gegen Frauen ist ein alarmierendes Problem. Die Täter sind häufig bekannt. Es sind meist die Partner und Ex-Partner. Die aktuelle Statistik des Bundeskriminalamts ist bedrückend: insgesamt kamen im Jahr 2021 143.016 Fälle von Gewalt in Partnerschaften zur Anzeige – davon waren 115.342 (80,3 %) Frauen und 28.262 (19,7 %) Männer. 113 Frauen und 14 Männer wurden 2021 durch Partnerschaftsgewalt getötet. Oder anders ausgedrückt: jeden dritten Tag stirbt eine Frau durch ihren (Ex-)Partner. Jede Stunde erfahren hierzulande im Durchschnitt 13 Frauen Gewalt in der Partnerschaft.
Paradigmenwechsel beim Gewaltschutz
Die Fortschritts-Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag einen deutlichen Schwerpunkt auf Gewaltschutz gelegt. Wesentliche Schritte für einen Paradigmenwechsel bei der Rolle des Bundes im Gewaltschutz wurden bereits angegangen: Die Unabhängige Berichterstattungsstelle für geschlechtsspezifische Gewalt im Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) hat ihre Arbeit zum November 2022 aufgenommen, die Staatliche Koordinierungsstelle im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kann mit der Verabschiedung des Bundeshaushaltes für 2023 mit ihrer Arbeit beginnen. Die Vorbehalte gegen Artikel 59 und Artikel 44 der Istanbul-Konvention wurden durch die aktuelle Regierung endlich aufgehoben. Das nächste Ziel ist ein bundeseinheitlicher Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern.
Frauen.Leben.Freiheit – Solidarität mit den Protesten im Iran
Gewalt gegen Frauen ist eine globale Herausforderung. Kaum eine Entwicklung zeigt dies deutlicher auf als die aktuellen Proteste im Iran. Seit dem gewaltsamen Tod der kurdischen Iranerin Mahsā Jîna Amīnī in Polizeigewahrsam am 16. September 2022 gehen im Iran Menschen auf die Straße und protestieren gegen die Repressionen des Regimes. In sämtlichen Teilen des Landes wenden sich Bürger*innen aller sozialen Schichten gegen die herrschende Ordnung. Mutige Frauen bilden eine treibende Kraft des Protests. Im ganzen Iran sind mittlerweile unverschleierte Frauen zu sehen, inzwischen gehen die Forderungen weit über die Gleichberechtigung der Geschlechter hinaus.
Das menschenverachtende iranische Regime geht derweilen immer brutaler gegen die Demonstrant*innen vor. Mehrere hundert von ihnen sind seit September umgekommen. Über 14.000 Protestierende wurden verhaftet, gegen mehrere wurden Todesurteile verhängt.
Wir verurteilen das Vorgehen der iranischen Regierung aufs Schärfste. Die Gewalt gegen Frauen, Kinder und andere Demonstrant*innen muss unverzüglich enden. Mit den Protestierenden erklären wir uns uneingeschränkt solidarisch. Ihre Stimmen wollen wir weiterhin in die Öffentlichkeit tragen.
Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen
Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen
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