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- Die Corona-Pandemie ist eine anhaltende Krise, die alle Gesellschaftsbereiche betrifft – auch die Wirtschaft. Der 2. Nachtragshaushalt 2021 sichert Investitionen in die Zukunft und trägt so zur Erholung und zur Überwindung der Pandemie bei.
- Es braucht gezielte Impulse und Investitionen, um die ökonomischen Schäden und Spätfolgen der Pandemie mittelfristig zu überwinden. Investitionen in Klimaschutz und Transformation erfüllen die verfassungs- und völkerrechtlichen Pflichten zum Klimaschutz.
- Der beschlossene Nachtragshaushalt antwortet auf die konkrete Realität der Pandemie. Er schafft eine Grundimmunisierung unserer Volkswirtschaft und ist ein zukunftsfester Weg aus der Coronakrise.
Der coronabedingte wirtschaftliche Einbruch 2020 war massiv. Wegen der andauernden Pandemie und ihrer Folgen sind noch immer Maßnahmen nötig, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, die sozialen und wirtschaftlichen Folgen abzumildern, aber auch, um die deutsche Volkswirtschaft auf einen langfristig nachhaltigen Wachstumspfad zu führen und einen zukunftsfesten Weg aus der Krise zu finden.
Die Überwindung der Krise braucht Investitionen
Neben den kurzfristigen Schutz-, Hilfs- und Überbrückungsmaßnahmen, mit denen in den beiden zurückliegenden Jahren die akuten Folgen der außergewöhnlichen Notsituation abgefedert wurden, sind gezielte Impulse und Investitionen nötig, um die Corona-Krise und ihre ökonomischen Folgen zu überwinden. Konjunkturstützende erhöhte staatliche Investitionen, ebenso wie die Förderung privatwirtschaftlicher Investitionen, sind ein wesentliches Element, um den Investitionsrückstand aufzuholen. Ohne Investitionen drohen massive Langzeitschäden für die Wirtschaft.
Die Übertragung der Corona-Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro in den Energie- und Klimafonds (EKF) gewährleistet, dass diese Mittel für die Krisenüberwindung bereitstehen. Gezielte Investitionen in Klimaschutz und Transformation befördern eine klimaneutrale und damit nachhaltige Stärkung der Volkswirtschaft. Das Bundesverfassungsgericht hat diesbezüglich eine explizite verfassungsrechtliche Schutzpflicht des Staates festgestellt.
Verfassungsgemäß und ökonomisch sinnvoll
Der 2. Nachtragshaushalt 2021 reagiert auf die konkrete Realität der Pandemie. Die verbindlich festgelegte Zweckbindung der Mittel zur Stärkung von Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich, in CO2-neutrale Mobilität, in neue Produktionsanlagen in Industriebranchen mit emissionsintensiven Prozessen und zum Ausbau der Infrastruktur einer CO2-neutralen Energieversorgung setzt gezielte und gesamtwirtschaftlich bedeutsame Impulse, die zur Überwindung der Pandemiefolgen erforderlich sind.
In einer Sachverständigenanhörung des Haushaltsausschusses wurde der 2. Nachtragshaushalt von der übergroßen Mehrheit der Expert*innen als geeignetes, erforderliches und angemessenes Instrument zur Überwindung der Corona-Krise bewertet – sowohl in verfassungsrechtlicher als auch in ökonomischer Hinsicht. Wir Grüne im Bundestag haben gemeinsam mit den Fraktionen der SPD und FDP folgenden Beschluss gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes gefasst und begründet.
Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen
Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen
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