Dem Auftrag der NATO und des VN-Sicherheitsrats entsprechend soll das Bündnis im Rahmen von Sea Guardian einen Beitrag zur Seeraumüberwachung, zum Lagebildaustausch, zum maritimen Kampf gegen den Terrorismus und zur Beschränkung des Waffenschmuggels im maritimen Umfeld leisten.
Eine deutsche Beteiligung an der Gewährleistung der Sicherheit an der Südflanke der NATO ist Teil der bündnispolitischen Aufgaben der Bundeswehr und von der grünen Bundestagsfraktion grundsätzlich immer unterstützt worden. Das Mittelmeer gehört weltweit zu den am stärksten befahrenen Seegebieten und die Sicherheitslage in Anrainerstaaten wie Libyen ist nach wie vor fragil. Waffenschmuggel, organisierte Kriminalität und Korruption gefährden die Sicherheit. Der Sicherheitsrat hat die Mitgliedsstaaten wiederholt ermächtigt, die Einhaltung des Waffenembargos gegenüber Libyen zu überwachen, indem sie vor der Küste Schiffe überprüfen, bei denen hinreichende Gründe für die Annahme bestehen, dass sie Rüstungsgüter oder sonstiges Wehrmaterial nach oder aus Libyen befördern.
Überfällige Präzisierungen
In der Vergangenheit hatte das entsprechende Mandat des Bundestages einige gravierende Schwächen, weshalb wir Grüne im Bundestag nicht zustimmen konnten und auf eine Anpassung gedrängt haben.
Das Einsatzgebiet von Sea Guardian umfasste bislang grundsätzlich das gesamte Mittelmeer einschließlich der Küstenmeere. Damit konnte die Bundeswehr auch in Küstenmeeren von Nicht-NATO-Staaten operieren. Mit dem neuen Mandat bedarf ein Einsatz innerhalb der Küstenmeere von Nicht-NATO-Staaten zukünftig eines Beschlusses des NATO-Rates und eines erneuten Beschlusses des Bundestages.
Eine schwerwiegende Schwachstelle war nicht zuletzt die mangelnde Präzision des Auftrags hinsichtlich „Informationsaustausch und Kapazitätsaufbau mit Staaten in der Mittelmeerregion“. Damit war vom Mandat ein nicht näher beschriebener militärischer „Kapazitätsaufbau“ aller Mittelmeeranrainer, inklusive Libyen oder Ägypten, abgedeckt. Diese Möglichkeit zum Kapazitätsaufbau ist nun nicht mehr im Mandat enthalten.
Das neue Mandat entspricht damit auch weitgehend der bisherigen Einsatzpraxis und macht mit dem Mangel an Mandatswahrheit und –klarheit Schluss. Zentrale Kritikpunkte, die wir immer wieder vorgebracht haben, sind damit weitgehend berücksichtigt worden. Die Mandatsobergrenze soll künftig von derzeit 650 Soldatinnen und Soldaten auf 550 gesenkt werden.
Die Bundesregierung wird auch dieses Mandat regelmäßig evaluieren und, wenn nötig, anpassen. Der Antrag der Bundesregierung wurde am 17.02.2022 in die Ausschüsse überwiesen.
Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen
Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen
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