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- Noch immer suchen sehr viele Menschen aus der Ukraine Schutz in unserem Land vor dem brutalen Angriffskrieg Russlands. Zusätzlich beantragen mehr Menschen (vor allem aus Syrien, Afghanistan und der Türkei) Asyl in Deutschland.
- Die Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten ergibt sich aus der EU Grundrechte-Charta und der Genfer Flüchtlingskonvention. Sie ist unsere humanitäre Verpflichtung und wird vor allem durch Städte und Gemeinden mit Hilfe von vielen sehr engagierten Helfer*innen organisiert.
- Die Anzahl Schutzsuchender stellt viele Kommunen vor finanzielle Herausforderungen sowie Kapazitätsgrenzen bei der Unterbringung. Neben den Ländern muss sich auch der Bund stärker bei der Unterbringung und Versorgung der Menschen engagieren.
Bisher (Stand Ende September) haben 135.000 Menschen in diesem Jahr einen Asylantrag gestellt. Hinzu kommen rund 1 Million Menschen aus der Ukraine – in der Mehrzahl Frauen und Kinder, die vor dem russischen Angriffskrieg fliehen mussten. Die Aufnahme hunderttausender Geflüchteter, insbesondere aus der Ukraine, hat seit Beginn des russischen Angriffskriegs auch deshalb funktioniert, weil alle – Bund, Länder, Kommunen, die Zivilgesellschaft und unzählige Bürger*innen – geschlossen und solidarisch handeln.
Auch wenn die meisten Kommunen besser vorbereitet sind als noch 2015 und Ukrainer*innen häufig privat unterkommen, haben die Wohnungsmärkte vielerorts ihre Kapazitätsgrenze erreicht. Für viele ukrainische Geflüchtete – aber vor allem für die Asylsuchenden – bleiben nur Sammelunterkünfte in Turn- und Mehrzweckhallen sowie Containerlösungen. Für eine gelingende Integration sind das keine guten Voraussetzungen. Daher hat Bundesinnenministerin Faeser die Kommunen und Vertreter*innen der Länder am 11. Oktober zum Gipfel nach Berlin eingeladen, um über mögliche Lösungen zu beraten.
Bund muss stärker koordinieren
Durch die Beschlüsse von Bund und Ländern aus dem April 2022 gehören Geflüchtete aus der Ukraine und Asylsuchende unterschiedlichen Rechtskreisen an. Während Menschen aus der Ukraine Anspruch auf SGB II und XII- Leistungen haben, bewegen sich Asylsuchende im Regime des Asylbewerberleistungsgesetzes. Ukrainer*innen dürfen sich also privat unterbringen und auf dem Wohnungsmarkt eine Unterkunft suchen. Auch viele Asylsuchende haben in Deutschland bereits Verwandte, bei denen sie unterkommen könnten. Hier sollte ihnen, wie auch den ukrainischen Geflüchteten, pragmatisch erlaubt werden, bei ihren Familien unterzukommen. Damit werden zügig freie Kapazitäten geschaffen, und die Unterbringung in Turnhallen wird vermieden.
Viele Kommunen haben inzwischen Schwierigkeiten weitere Unterkünfte bereitzustellen. Hier braucht es nun die Hilfe von Bund und Ländern. Denn die Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Vor diesem Hintergrund ist es begrüßenswert, dass Bund, Länder und Kommunen planen, ein gemeinsames digitales Portal zum fachlichen Austausch über Unterbringungslösungen einzurichten. Darüber hinaus setzen wir Grüne im Bundestag uns dafür ein, dass der Bund über das Bundesamt für Migration und Flpchtlinge (BAMF) die Verteilung von Geflüchteten stärker als bisher zentral steuert und damit fairer ausgestaltet.
Zwar hat die Bundesinnenministerin anlässlich des Gipfels 4.000 zusätzliche Unterbringungsplätze in insgesamt 56 weiteren Bundesliegenschaften zugesagt, doch auf Dauer werden diese Unterkünfte nicht ausreichen. Nun gilt es zügig zu prüfen, welche Liegenschaften darüber hinaus die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur Verfügung stellen kann. Hier werden wir auf eine zusätzliche Bereitstellung von Bundesunterkünften hinwirken. Aber auch die Länder müssen für den kalten Winter vorsorgen und ihre Erstaufnahmekapazitäten aufstocken.
Finanzhilfen des Bundes
Nicht nur Unterbringung und Versorgung geflüchteter Menschen kosten Geld, sondern auch deren Integration. In vielen Städten und Gemeinden ist dieses aber insbesondere durch die Energiekrise und die wirtschaftlichen Folgen des Angriffskrieges knapp. Ein Streit über die Finanzierung darf aber nicht auf dem Rücken der Geflüchteten ausgetragen werden.
Es ist gut, dass der Bund Länder und Kommunen mit 2 Milliarden Euro für Aufwendungen im Zusammenhang mit Ukraine-Geflüchteten unterstützt. Dennoch besteht momentan weiterhin Unklarheit über die Fortschreibung dieser Hilfen und über die finanzielle Unterstützung für Asylsuchende. Hier brauchen Städte und Gemeinden schnell Planungssicherheit.
Im November soll die finanzielle Situation der Kommunen evaluiert werden, um gegebenenfalls nachzusteuern. Entsprechend der Vereinbarungen der Ministerpräsident*innenkonferenz aus dem April und des Koalitionsvertrages braucht es dann auch finanzielle Kompensation für die Ende letzten Jahres ausgelaufenen Bundeshilfen für Asylsuchende und Menschen mit Duldungsstatus. Einen hohen Kostenanteil stellen in diesem Zusammenhang die fluchtbezogenen Kosten der Unterkunft für anerkannte Asylsuchende sowie die Unterbringung und Versorgung sogenannter Geduldeter dar. Für diese erhoffen sich die Kommunen zurecht eine finanzielle Beteiligung des Bundes.
Gesamtgesellschaftliche Bedeutung
Im Spannungsfeld von Inflation, Rezession und von Energie- und Umweltkrise wird schnell der Ruf nach einer repressiveren Flüchtlingspolitik laut und es werden Ressentiments bedient. Wer nun unbelegte Behauptungen über vermeintliche Pull-Effekte oder den angeblichen Missbrauch von Sozialleistungen durch ukrainische Geflüchtete äußert, handelt verantwortungslos.
Bund, Länder und Kommunen sind gemeinsam gehalten, für eine funktionierende Unterbringung und Versorgung und letztlich eine gute Integration von allen geflüchteten Menschen zu sorgen. Sie ist die Grundlage für ein gutes gesellschaftliches Miteinander und eine wehrhafte Demokratie. Daher braucht es nun pragmatische Lösungen. Es ist zu begrüßen, dass sich die Ebenen beim Gipfel mit Faeser auf ein monatliches Austauschformat verständigt haben. Denn nur gemeinsam können sie die gesamtgesellschaftliche Aufgabe einer menschenwürdigen Versorgung und Integration von Geflüchteten stemmen.
Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen
Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen
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