[ad_1]
Mit diesem Satz aus dem Gesetzentwurf zur Aufhebung des Verbots der Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB) wird eine klare grüne Forderung eingelöst. Die Ampelregierung hält damit Wort und wird den Paragrafen so bald wie möglich streichen. Neben der Streichung von Paragraf 219a StGB werden strafgerichtliche Urteile wegen Straftaten nach Paragraf 219a StGB aufgehoben.
Paragraf 219a des Strafgesetzbuches verbietet es Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, über Methode und Ablauf eines Abbruchs öffentlich, also beispielsweise auf ihrer Homepage, zu informieren. Dies hat in der Vergangenheit immer wieder dazu geführt, dass Abtreibungsgegner*innen gezielt Ärzt*innen angezeigt haben. Es kam zu Verurteilungen. Die Vorschrift kann dazu führen, dass Ärzt*innen nicht wie gewohnt ihre ärztliche Tätigkeit ausüben können, sondern Denunziation und Belästigung fürchten und bisweilen ertragen müssen. Diese Bedingungen gefährden die Versorgungslage ungewollt schwangerer Personen, wenn sich Ärzt*innen beispielsweise deshalb dazu entscheiden, keine Schwangerschaftsabbrüche mehr durchzuführen. Darüber hinaus wird sowohl das Recht auf Information als auch die Grundlage einer selbstbestimmten Entscheidung begrenzt. Ungewollt Schwangere brauchen schnelle und verlässliche Informationen. Diese werden jedoch, wenn sie auf den Internetpräsenzen der (vertrauten) Gynäkolog*innen erscheinen, strafrechtlich sanktioniert. Die nach Paragraf 219a StGB verurteilte Gießener Ärztin Kristina Hänel wurde das bekannte Gesicht einer ganzen Bewegung, die sich für das Recht auf Informationen für ungewollt Schwangere und für Rechtssicherheit für Ärzt*innen eingesetzt hat.
Grüner Erfolg
Wir Grüne haben in den vergangenen Jahren für die ersatzlose Streichung von Paragraf 219a StGB gestritten. Im Koalitionsvertrag haben wir uns zudem darauf verständigt, im Rahmen einer Kommission Regelungsmöglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs prüfen zu lassen. Wir werden uns auch in Zukunft dafür einsetzen, die Versorgungslage für ungewollt Schwangere zu verbessern und die gesundheitliche Versorgung sicherstellen.
Mit dem Wegfall von Paragraf 219a StGB wird ein wichtiges frauenpolitisches Signal gesetzt – für mehr Informationen, mehr Rechte, mehr Selbstbestimmung.
Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen
Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen
https://wertheimerportal.de/faktencheck-christoph-kolumbus-war-ein-querdenker/