Selbstbestimmung für alle: Grüne im Bundestag

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Transsexuellengesetz ist entwürdigend

Manchmal stellen Menschen im Laufe ihres Lebens fest, dass das bei der Geburt zugeschriebene Geschlecht nicht dem tatsächlichen Geschlecht entspricht. Sie stehen vor der Herausforderung, anderen diese Tatsache begreiflich zu machen. Zudem fordern sie ein, den falschen personenstandsrechtlich erfassten Geschlechtseintrag zu korrigieren und den Vornamen zu ändern.

Das mehr als 40 Jahre alte Transsexuellengesetz (TSG) zwingt diese transgeschlechtlichen Menschen, sich auf eigene Kosten von zwei Gutachter*innen als psychisch krank diagnostizieren zu lassen, um ihren Personenstand zu ändern. Sie werden dabei mit intimsten und entwürdigenden Fragen konfrontiert, wie nach Art der getragenen Unterwäsche oder Masturbationsphantasien. Dann entscheidet ein Gericht, ob der falsche Geschlechtseintrag berichtigt werden darf.

Dabei hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) längst entschieden, dass Transidentität keine psychische Erkrankung darstellt. Das Deutschland an der psychiatrischen Zwangsbegutachtung für trans Personen festhält, ist vor diesem Hintergrund unhaltbar. Auch intergeschlechtliche Menschen brauchen nach der aktuellen Rechtslage ein „ärztliches Attest“, um den ihnen falsch zugewiesenen Geschlechtseintrag korrigieren zu dürfen.

Ausschließlich eine persönliche Entscheidung

Die Frage, welchem Geschlecht sich ein Mensch zugehörig empfindet, ist als Teil der Privatsphäre verfassungsrechtlich geschützt. Dies folgt aus der Achtung der Menschenwürde und dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Dazu gibt es zahlreiche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Jede Person kann daher von den staatlichen Organen die Achtung dieses Bereichs verlangen. Das schließt die Pflicht ein, die individuelle Entscheidung eines Menschen über seine Geschlechtszugehörigkeit zu respektieren. Leider wurden zur Gutachtenfrage zwei Verfassungsbeschwerden gegen das TSG bislang in der Sache nicht entschieden, sondern aus formellen Gründen abgelehnt.

Nachdem die Mitgliedstaaten des Europarates aufgefordert sind, ihre Verfahren zur Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags schnell, transparent, leicht zugänglich und auf Selbstbestimmung basierend zu gestalten, sind einige europäische Staaten dem Beispiel Argentiniens gefolgt und haben diese Verfahren niedrigschwelliger gestaltet. Schweden (2012), Dänemark (2014), Malta (2015), Irland (2015), Norwegen (2016), Belgien (2018), Island (2019) und die Schweiz (2022) haben bereits ein Antragsverfahren ohne Begutachtung für die rechtliche Anerkennung der geschlechtlichen Identität eingeführt (Personenstands- und Namensänderung).

Leitbild des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes wird die persönliche Freiheit sein. Es wird der großen Bedeutung der selbstbestimmten Identität und damit der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes Rechnung tragen. Wenn der Staat entscheidet, das Geschlecht zu erfassen, muss er ermöglichen, die bei der Geburt falsch vorgenommene Zuordnung unbürokratisch zu berichtigen. Dazu bedarf es keines Gerichtsprozesses, keiner Zwangsgutachten und erst recht keiner Fremdbestimmung.

Dabei ist es wichtig zu betonen, dass niemand solche gravierenden Veränderungen unüberlegt oder „aus Spaß“ unternimmt. Das bestätigen Erkenntnisse aus den Ländern, wo bereits seit Jahren transgeschlechtliche Menschen unbürokratisch ihren falschen Geschlechtseintrag berichtigen dürfen. Die wachsende Zahl offen lebender transgeschlechtlicher Jugendlicher ist auf Enttabuisierung und Sichtbarkeit des Themas und die langsam steigende Akzeptanz zurückzuführen.

Gewaltschutz muss für alle Frauen gelten

Das neue Gesetz stellt zudem keine Gefahr für Schutzräume für Frauen dar. Es steht außer Frage, dass Frauen sich sicher und diskriminierungsfrei im öffentlichen Raum bewegen können müssen. Das schließt selbstverständlich alle Frauen ein, egal ob sie hetero, lesbisch, bi, trans, oder cis sind. In Schulen, Sportvereinen, Schwimmbädern und ebenso Einrichtungen für Geflüchtete oder Obdachlosenunterkünfte sind Angebote so zu gestalten, dass allen Frauen Gewaltschutz gewährleistet wird. Viele Frauenhäuser bundesweit sprechen sich explizit für den Schutz von trans Frauen aus und passen ihre Angebote entsprechend an. Die Aufnahme in ein Frauenhaus wird immer im Einzelfall von den Fachexpert*innen vor Ort entschieden. Fälle, in denen die Angebote von Schutzräumen missbräuchlich genutzt wurden, sind nach Angaben der Frauenhauskoordinierung nicht bekannt.

Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen

Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen

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