Vorausschauend auf den Herbst vorbereiten: Grüne im Bundestag

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  • Wir müssen uns gut auf die mögliche Situation im Herbst einstellen.
  • Die bisherigen Schutzmaßnahmen laufen am 23. September 2022 aus.
  • Daher legen wir noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf vor, um flexibel auf die Situation im Herbst reagieren zu können.

SARS-CoV2 ist unberechenbar. Niemand weiß aktuell, wie sich das Infektionsgeschehen und die Belastung des Gesundheitswesens im dritten Pandemieherbst entwickeln werden. Der ExpertInnenrat der Bundesregierung zu Covid 19 hat im Juni drei unterschiedliche Szenarien für den Herbst entwickelt:

  • eine neue Virusvariante mit im Vergleich zu Omikron verringerter krankmachender Wirkung dominiert („günstigstes Szenario“),
  • eine neue Variante mit ähnlicher Wirkung wie Omikron dominiert („Basisszenario“),
  • eine neue Variante mit im Vergleich zu Omikron stärkerer Übertragbarkeit und stärker krankmachender Wirkung („ungünstigste Variante“).

Grundlage gelegt

Deswegen wollen wir rechtzeitig Vorbereitungen treffen, um für das jeweilige Szenario gut gerüstet zu sein. Dieses Ziel verfolgt der nun von SPD, Grünen und FDP eingebrachte „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen gegen COVID-19“. Darin sind in einem ersten Schritt bereits eine Reihe von Maßnahmen enthalten, die auch der ExpertInnenrat der Bundesregierung empfohlen hatte:

  • der Schutz von vulnerablen Menschen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe wird verbessert,
  • die elektronischen Datengrundlagen zur aktuellen Bettenauslastung in den Krankenhäusern sowie zur Erfassung des Infektionsgeschehens werden ausgebaut,
  • so genannte repräsentative Sentinel-Studien zum Infektionsgeschehen in der Bevölkerung werden weitergehender als bisher ermöglicht,
  • die Berechtigung insbesondere für ZahnärztInnen und ApothekerInnen, Schutzimpfungen gegen Covid19 durchzuführen, wird verlängert.

Schutzmaßnahmen für den Herbst

Die aktuell noch gültigen Schutzmaßnahmen in den Ländern und auf Bundesebene werden am 23. September 2022 vollständig auslaufen. Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir im weiteren Beratungsverlauf sicherstellen, dass die Länder auch nach diesem Tag je nach Infektionsgeschehen ein ausreichendes Instrumentarium geeigneter Schutzmaßnahmen nutzen können. Dazu gehören beispielsweise Masken, Hygienekonzepte und Tests. Auch die Impfkampagne muss wieder anziehen.
Über die Sommerpause werden hierzu Gespräche zwischen den Koalitionspartnern stattfinden. Das Ziel ist, schwere Krankheitsverläufe möglichst zu vermeiden, eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern und kritische Infrastrukturen zu schützen.

Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen

Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen

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