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- Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft und die Gaspreise in die Höhe getrieben.
- Mit einer befristeten Gasumlage wird die Wärme- und Energieversorgung in den privaten Haushalten und in der Wirtschaft abgesichert, indem die gestiegenen Kosten solidarisch verteilt werden.
- Die Gasumlage muss von weiteren gezielten Entlastungen für die Bürger*innen begleitet werden.
Putin setzt seine Kontrolle über den Gashahn als Waffe ein, um andere Staaten unter Druck zu setzen. Davor hatten viele, auch wir Grüne, früh gewarnt.
Einzelne Gasanbieter, die ihr Gas überwiegend aus Russland bezogen haben, und die in Deutschland Millionen Kund*innen versorgen, treffen die Preissteigerungen schneller und stärker als andere. Die betroffenen Gasimporteure müssen die Mengen, die durch die Verknappung seitens Russland fehlen, nun ersetzen bzw. neu einkaufen – allerdings zu wesentlich höheren Kosten als sie oder ihre Kund*innen geplant hatten. Das Dilemma: Für diese Mehrkosten fehlen vielen betroffenen Gasimporteuren die Mittel, weil sie die höheren Preise zum jetzigen Zeitpunkt nicht an ihre Kund*innen weitergeben können. Hierdurch entstehen erhebliche Verluste, die schlimmstenfalls zur Insolvenz dieser Unternehmen und damit auch zum Zusammenbruch der Gasversorgung von privaten und gewerblichen Verbrauchern insgesamt führen können. Gehen mehrere Importeure Pleite, können viele Energieversorger kein Gas mehr beziehen und ihre eigenen Verträge nicht oder nicht mehr vollständig erfüllen. Die Lieferausfälle könnten also sowohl weitere Insolvenzen nach sich ziehen als auch die Gasversorgung erheblich stören oder sogar unterbrechen. Genau das gilt es zu vermeiden.
Um die Versorgungssicherheit im kommenden Herbst und Winter zu gewährleisten, müssen wir solche Dominoeffekte in der Lieferkette der Energiewirtschaft verhindern.
So funktioniert die Gasumlage
Mit der sogenannten „saldierten Preisanpassung“ schafft die Bundesregierung die Möglichkeit, dass die Gasimporteure ab Oktober 2022 für die zusätzlichen Kosten zur Beschaffung von Ersatzgas einen finanziellen Ausgleich erhalten können, und das für einen begrenzten Zeitraum. Bis dahin, also bis Ende September müssen die Unternehmen die höheren Kosten alleine tragen.
Um den Ausgleich zu finanzieren, wird ein Großteil der Zusatzkosten für das Ersatzgas von Oktober an über eine Art Umlage auf möglichst viele Schultern verteilt – zunächst auf die der Energieversorger, die diese Kosten dann an die privaten und gewerblichen Endverbraucher*innen weitergeben können. Industrie und Gewerbe verbrauchen die Hälfte des Erdgases in Deutschland, Privathaushalte etwa ein Drittel. Entsprechend schultern sie gemeinsam den Großteil der Umlage. Die dafür nötige Rechtsverordnung ist an enge Voraussetzungen geknüpft. Der Mechanismus ist zeitlich bis zum 1. April 2024 befristet.
Ermittlung der Höhe der Umlage
Als erstes werden die Mehrkosten der Beschaffung für Gas ermittelt. Der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe legt diese auf die Energieversorger um. Die Energieversorger, etwa die Stadtwerke, haben dann die Möglichkeit, diese Umlage an die Endverbraucher*innen weiterzugeben. Die Umlage wird monatlich abgerechnet und kann alle drei Monate angepasst werden. Sollte Russland seine vertraglich zugesicherten Mengen wieder vollumfänglich erfüllen, wird die Preisanpassung auf null gesetzt.
Die Gasimporteure müssen die entstandenen Zusatzkosten für den Gaseinkauf von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und nur diese tatsächlichen Mehrkosten können von den Gasimporteuren geltend gemacht werden. Daneben hat die Bundesnetzagentur als unabhängige Behörde eine Überwachungsfunktion.
Weitere Entlastungen für Bürger*innen kommen
Klar ist: Nicht nur die bereits jetzt gestiegenen Energiepreise, sondern auch die für die Versorgungssicherheit nötige Gasumlage stellt Bürger*innen und Unternehmen vor enorme Herausforderungen und finanzielle Belastungen. Die Bundesregierung hat angesichts der hohen Preise bereits zwei Entlastungspakete mit etlichen Maßnahmen auf den Weg gebracht: Ein einmaliger Heizkostenzuschuss, ein Kinderzuschuss, das 9-Euro-Ticket und die Energiepauschale. Einige Teile davon werden noch in den kommenden Monaten greifen. Zugleich bedeuten die absehbaren weiteren Belastungen für uns aber auch, dass die Bundesregierung die Bürger*innen noch weiter gezielt entlasten muss – und das noch in diesem Herbst. Dabei ist es besonders wichtig, jene zu unterstützen, die wenig Geld haben und daher besonders unter den Preissteigerungen leiden. Zu den bislang vereinbarten, neuen Entlastungen gehören eine Reform des Wohngeldes und eine Einführung des Bürgergeldes. Außerdem sollen die Kündigungsschutzregeln für Mietwohnungen und Energieverträge überprüft werden, so dass finanziell überforderten Mieter*innen der Mietvertrag oder Energiekund*innen der Liefervertrag nicht gekündigt wird.
Zur Entlastung von Menschen mit wenig Einkommen befürwortet die Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge die erneute Zahlung einer Energiepauschale.
Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen
Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen
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