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- Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat die Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft und die Gaspreise in die Höhe getrieben.
- Mit der staatlichen Übernahme des Gasimporteurs Uniper und einer befristeten Gasumlage wird die Wärme- und Energieversorgung in den privaten Haushalten und in der Wirtschaft abgesichert. Gleichzeitig werden die gestiegenen Kosten solidarisch verteilt, damit nicht einzelne Verbraucher*innen über Gebühr belastet werden.
- Zugleich gibt es weitere Entlastungsmaßnahmen für Bürger*innen und Wirtschaft.
Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die große Abhängigkeit Deutschlands von russischen Energieimporten offengelegt und zu einer Energiekrise geführt. Diese Krise entfaltet ständig neue Dynamiken und Situationen, auf die es zu reagieren gilt.
Kein Gas mehr aus Russland
Seit Anbeginn des Krieges arbeitet die Ampelkoalition daran, die Abhängigkeit zu verringern und gleichzeitig die Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit von Energie für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Am 01. September hat Russland nun seine Gaszulieferungen über die Pipeline Nordstream 1 gänzlich eingestellt, es kommt kein Gas mehr aus Russland nach Deutschland.
Durch massive Anstrengungen der Bundesregierung und insbesondere des Bundeswirtschaftsministeriums – der Kauf von Gas aus anderen Ländern und Einsparungen insbesondere in der Industrie – ist es trotzdem gelungen, die Gasspeicher bereits jetzt zu über 90 Prozent zu füllen.
Verstaatlichung Unipers
Für den größten deutschen Gasimporteur Uniper allerdings, der sein Gas zu 50 Prozent aus Russland bezog, sind der Ausfall der Gaslieferungen sowie die hohen Preise auf den Märkten jedoch nicht mehr zu verkraften. Zur Erfüllung bestehender Verträge muss das Unternehmen nun zu erheblich höheren Kosten Gas einkaufen, ohne dass es diese Kosten an die Kunden weitergeben kann.
Um eine Insolvenz mit ihren weitreichenden Konsequenzen für Verbraucherpreise und Versorgungssicherheit zu verhindern, hat sich die Bundesregierung für einen vollständigen Einstieg ins Unternehmen entschieden. Diese Verstaatlichung zeigt auch, dass der Staat alles dafür tun wird, um die für die Versorgungssicherheit relevanten Unternehmen stabil zu halten.
Die Bundesregierung hat außerdem die Rosneft Deutschland GmbH (RDG) und die RN Refining & Marketing GmbH (RNRM) unter die Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur gestellt. Damit übernimmt die Bundesnetzagentur die Kontrolle über Rosneft Deutschland und die zugehörigen Raffinerien. Mit der Treuhandverwaltung wird der drohenden Gefährdung der Energieversorgungssicherheit begegnet und ein wesentlicher Grundstein für den Erhalt und die Zukunft des Standorts Schwedt gelegt.
Gasumlage bleibt bis mindestens Ende 2022
Die Bundesregierung hatte Anfang August die Einrichtung einer Gasumlage für alle Gaskundinnen und -kunden beschlossen. Diese Gasumlage ist nach Auskunft der Bundesregierung auch weiterhin nötig. Mit ihr sollen Unternehmen, die unter massiv gestiegenen Einkaufskosten leiden, vor einer Zahlungsunfähigkeit bewahrt und damit auch Unterbrechungen der Gaslieferungen für Stadtwerke, Unternehmen und Haushalte verhindert werden. Gleichzeitig werden durch die Umlage die Lasten dieser Stabilisierung auf möglichst viele Schultern zu verteilt.
Die Verstaatlichung von Uniper wird erst in rund drei Monaten, also 2022, wirksam. Die Gasumlage (wie auch die angedachte Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas) werden demnach erst einmal in Kraft treten – die Mehrwertsteuersenkung noch vorbehaltlich der Zustimmung des Bundestags.
Klar ist in jedem Fall auch, dass die von der Bundesregierung beschlossene Umlage vom Bundestag kurzfristig in dergestalt geändert wird, dass Trittbrettfahrer, Unternehmen, die nicht von Zahlungsunfähigkeit bedroht sind, von der Umlage ausgeschlossen werden.
Konkret können bei der Gasumlage Gasimporteure ab dem 1. Oktober 2022 einen Ausgleich für ihre höheren Beschaffungskosten erhalten, für einen begrenzten Zeitraum. Ihre Verluste vor diesem Datum müssen sie selber tragen. Die ersten Abschlagszahlungen der Energieversorger werden dann ab 1. November bei den Gasimporteuren ankommen. Somit kann frühestens auch dann erst die Gasumlage bei den Haushalten aufschlagen.
Mit dem Staatseinstieg bei Uniper ändert sich zum Ende des Jahres gegebenenfalls auch die „Natur der Umlage“. Ob die Umlage dann noch erhoben werden kann, müssen wir uns rechtlich sehr genau anschauen. Da gibt es finanzverfassungsrechtliche Bedenken, die nun geprüft werden. Eine solch vertiefte Prüfung obliegt nun insbesondere auch dem für Finanzverfassungsrecht zuständigen Bundesfinanzministerium.
Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen
Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen
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