Zahlreiche weitere Entlastungen auf den Weg gebracht: Grüne im Bundestag

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  • Die Ampelkoalition hat zahlreiche weitere Vorhaben auf den Weg gebracht, die kurz- und langfristig weitere Entlastungen für Bürger*innen und Bürger bringen.
  • Darunter sind sowohl einmalige Leistungen wie der zweite Heizkostenzuschuss und die Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner als auch dauerhafte Verbesserungen wie durch das Wohngeld-Plus-Gesetz und das Bürgergeld.
  • Die verschiedenen Maßnahmen werden nun im Bundestag beraten und sollen zügig abgeschlossen werden.

1. Wohngeld-Plus und zweiter Heizkostenzuschuss 

Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz weiten wir den Kreis der Wohngeldberechtigten auf zwei Millionen Haushalte, vorwiegend Mieter*innen, aus und führen eine Heizkosten- und eine Klimakomponente ein. Hinzu kommen weitere Verbesserungen wie die Verlängerung des Bewilligungszeitraums, die Verkürzung des Anrechnungszeitraums von einmaligen Einkommen und die Ermöglichung vorläufiger Wohngeldzahlungen.

Die dauerhafte Heizkostenkomponente wird 1-Personen-Haushalte mit monatlich 110,40 Euro und 5-Personen-Haushalte mit monatlich 225,40 Euro entlasten. Mit der Klimakomponente werden höhere Mieten sowohl beim sanierten Bestand als auch beim energieeffizienten Neubau abgefedert, für 1-Personen-Haushalte um monatlich 19,20 Euro und 5-Personen-Haushalte um monatlich 39,20 Euro.  

Als kurzfristige Entlastung bei den gestiegenen Energiekosten soll für die Heizperiode September bis Dezember 2022 ein Heizkostenzuschuss II ausgezahlt werden, der für 1-Personen-Haushalte 415 Euro, für 2- Personen-Haushalte 540 Euro und für jede weitere Person im Haushalt zusätzliche 100 Euro beträgt. Der Heizkostenzuschuss geht vorwiegend an Bezieher*innen und Bezieher von Wohngeld. Aber auch Bezieher*innen und Bezieher von BAföG, Aufstiegs-BAföG, Berufsausbildungsbeihilfen und Ausbildungsgeld erhalten ihn in Höhe von 345 Euro pro Person.

Gesetzentwurf „Wohngeld-Plus“

Gesetzentwurf Heizkostenzuschuss II

 2. Energiepreispauschale für Rentner*innen  

Die anhaltenden Preissteigerungen betreffen viele Rentnerinnen und Rentner ganz besonders. Wir Grüne im Bundestag haben uns deshalb dafür eingesetzt, dass auch sie finanzielle Unterstützung erhalten. Die nun auf den Weg gebrachte Energiepreispauschale für Rentner*innen in Höhe von 300 Euro entspricht der Summe, die Erwerbstätigen bereits im September ausgezahlt wurde. Einbezogen werden nicht nur die Altersrentnerinnen und -rentner, sondern auch Menschen, die Erwerbsminderungs-, Witwen- oder Waisenrenten beziehen.

Darüber hinaus unterstützen wir die Versorgungsempfänger*innen des Bundes sowie Landwirt*innen. Damit kommt die Pauschale mehr als zwanzig Millionen Menschen zugute. Sie wird nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterliegen und wer etwa Grundsicherungsleistungen bezieht, kann die Summe in vollem Umfang behalten. Sie ist zudem nicht pfändbar. Allerdings ist sie einkommensteuerpflichtig – je niedriger die Rente, umso wirksamer ist die absolute Entlastung der Rentnerinnen und Rentner.

Die Pauschale wird von der Deutschen Rentenversicherung noch in diesem Jahr automatisch ausgezahlt. Ein Antrag ist nicht notwendig. 

Mehr Informationen zur Energiepreispauschale

Gesetzentwurf zur Energiepreispauschale

3. Entlastungen für Erwerbstätige mit kleinen Einkommen

Den sogenannten Übergangsbereich bei den Midi-Jobs weiten wir aus. In der Krise ist das ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringeren Einkommen eine besonders hilfreiche Entlastung. Dazu heben wir ab dem 1. Januar 2023 die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Midi-Job von 1.600 Euro auf 2.000 Euro an.

Beschäftigte in diesem monatlichen Einkommensbereich werden damit um rund 1,3 Milliarden Euro entlastet, da sie deutlich weniger Beiträge für ihre Sozialversicherung zahlen – bei unveränderten Leistungen zum Beispiel ihrer Krankenkasse oder der gesetzlichen Rentenversicherung.

4. Jahressteuergesetz

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 bringt die Ampelkoalition auch viele weitere Entlastungsmaßnahmen auf den Weg.  

Mit der Entfristung der Homeofficepauschale werden die Steuerpflichtigen im Jahr um gut 1,4 Mrd. Euro entlastet indem wir einen steuerlichen Abzug der Kosten für das mobile Arbeiten von zu Hause aus auch für die Menschen, die über kein separates Arbeitszimmer verfügen, sichern. Damit passen wir das Steuerrecht endgültig an die veränderten Bedingungen des Arbeitsalltags an.

Wir werden den steuerlichen Abzug von Rentenversicherungsbeiträgen bereits ab dem Jahr 2023 in voller Höhe zulassen und so für eine Entlastung allein für das Jahr 2023 in Höhe von mehr als 3 Milliarden Euro sorgen. Bisher können Rentenversicherungsbeiträge nur in einem begrenzten Umfang angesetzt werden. Wir wirken so auch einer möglichen Doppelbesteuerung von Renten entgegen.

Ebenso sieht der Gesetzesentwurf eine Entlastung von Sparerinnen und Sparern durch die Anhebung des Sparer-Pauschbetrags von 801 Euro auf 1.000 Euro vor.

Auch für Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen schaffen wir steuerliche Erleichterungen und stützen damit den Ausbau der Erneuerbaren. Anlagen bis zu 30 kw (peak) werden durch eine Steuerbefreiung von bürokratischen Hürden befreit. Die Umsatzsteuer auf die Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen wird gestrichen.

Im Rahmen der nun kommenden Verhandlungen werden wir genau prüfen, ob es weitere Vereinfachungen geben kann. Unser Ziel ist, es den Ausbau so einfach wie möglich zu gestalten.

Gesetzentwurf Jahressteuergesetz

5. Bürgergeld

Mit der größten Regelsatzerhöhung seit Einführung von Hartz IV steigen die Regelsätze am 1. Januar 2023 um etwa 50 Euro auf über 500 Euro. Die neue Berechnungsmethode bildet die derzeit hohe Inflation vorausschauender ab als bisher. Auch die Hinzuverdienstregeln werden geändert, sodass Menschen in der Grundsicherung vom eigenen Arbeitseinkommen mehr behalten können.

Mehr Informationen zum Bürgergeld

Gesetzentwurf Bürgergeld

Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen

Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen

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