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Das BAföG soll Menschen in ihrer Ausbildung finanziell unterstützen, wenn die Familie kein großes Einkommen hat. Darum gilt das BAföG als wichtigstes Gesetz für mehr Chancengerechtigkeit in der Ausbildung. Viele Menschen in Ausbildung wären dringend auf diese Förderung angewiesen, erfüllen aber aus verschiedenen Gründen die vorgegebenen Kriterien nicht.
In mehreren Schritten wird das Gesetz in der nächsten Zukunft verbessert. Bereits zum Wintersemester 2022/2023 und dem Schuljahresbeginn 2022 treten die ersten Änderungen in Kraft. Damit sorgen wir zum einem dafür, dass mehr Menschen überhaupt BAföG-Zahlungen erhalten können und zum anderen, dass auch mehr Geld bei den Geförderten ankommt.
Die steigenden Mietpreise, die Inflation und die starken Preiserhöhungen bei Lebensmitteln und Energie bedeuten Schwierigkeiten vor allem für diejenigen, die keine finanziellen Polster haben. Und gerade in der Ausbildung können die Wenigsten auf gefüllte Konten oder andere finanzielle Reserven zurückgreifen.
Der erste Gesetzentwurf der Reform sieht vor, dass der Freibetrag – also der Betrag, der einem zur Berechnung des BAföG-Satzes nicht angerechnet wird – gleich um 20 Prozent erhöht wird. Die Altersgrenze wird von 30 auf 45 Jahre angehoben, damit auch eine Neuqualifizierung im Laufe des Lebens ermöglicht wird. Studierende und Schüler*innen erhalten 8 Prozent mehr Geld, der Kinderbetreuungszuschlag steigt und Menschen, die im Ausland studieren, werden besser unterstützt. Da die Schriftformerfordernis bei der Beantragung der Leistungen wegfällt, kann BAföG dann komplett online beantragt werden.
Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen
Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen
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