Die Belastung der Verwaltungsgerichte führt trotz des großen Einsatzes der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter zu einer langen Dauer der Asyl- klageverfahren. Die durchschnittliche Dauer von Gerichtsverfahren betrug 26,6 Monate zum 31. Juli 2022 – das ist auch für die Betroffenen sehr belastend, die lange in Unsicherheit leben müssen.
Die Verwaltungsgerichte bauen die anhängigen Verfahren zwar kontinuierlich ab, zum 31. Juli 2022 waren jedoch weiterhin rund 136.000 erstinstanzliche Verfahren anhängig. Beim BAMF waren zudem mit Stand August 2022 ebenfalls über 100.000 Asylverfahren anhängig. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren vor dem BAMF beschleunigt, aber auch die Rechte der Schutzsuchenden gestärkt werden.
Die Vorhaben im Einzelnen
• Beschleunigung der Gerichtsverfahren vor den Verwaltungsgerichten und Vereinheitlichung der asylrechtlichen Rechtsprechung
Ziel der Regelungen zur Weiterentwicklung der Asylgerichtsverfahren ist es, durch eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung in Asylsachen und durch eine Vereinfachung der Asylprozesse die Verwaltungsgerichte zu entlasten und die Asylklageverfahren zu beschleunigen.
Das bestehende Prozessrecht im Asylverfahren befördert eine Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung, die zur Rechtsunsicherheit führt, die wiederum mehr Gerichtsverfahren sowie eine längere Verfahrensdauer zur Folge hat. Durch die verstärkte Befassung des Bundesverwaltungsgerichts mit grundsätzlichen Fragen werden die Gerichte der unteren Instanzen entlastet und verlässliche Prüfungsmaßstäbe für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geschaffen.
Zudem sollen weitere Änderungen des Asylgesetzes zur Beschleunigung der Asylklageverfahren führen und damit die Verwaltungsgerichtsbarkeit entlasten. Hierzu gehört insbesondere die Regelung zur Erleichterung von asylgerichtlichen Entscheidungen im schriftlichen Verfahren.
• Widerrufs- und Rücknahmeverfahren von positiven Asylbescheiden nur noch anlassbezogen
Die Kapazitäten des Bundesamtes sollen künftig besser genutzt werden. So überprüft das BAMF bisher grundsätzlich drei Jahre nach Unanfechtbarkeit des Bescheids den mit diesem erteilten asylrechtlichen Schutzstatus, obwohl noch Schutzbedürftigkeit, etwa durch Kriegsgeschehen im Herkunftsland, vorliegt.
Diese Regelüberprüfung bindet Kapazitäten im BAMF und belastet die betroffenen Geflüchteten. Ein Widerruf oder eine Rücknahme des Status erfolgen im Rahmen dieser Regelüberprüfung jedoch nur in wenigen Fällen. Diese Praxis der anlassunabhängigen Widerrufsprüfung ist ebenso unverhältnismäßig wie aufwändig: Denn beim BAMF wird unnötige Personalkapazität gebunden, die an anderer Stelle für die Beschleunigung der Asylverfahren benötigt wird.
Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, die Regelüberprüfung von Asylbescheiden zu streichen und Widerrufs- und Rücknahmeprüfungen zukünftig nur noch anlassbezogen (z. B. bei Straffälligkeit) durchzuführen.
• Behördenunabhängige Asylverfahrensberatung
Ein besonders wichtiger Fortschritt ist die gesetzliche Verankerung flächendeckender, behördenunabhängiger Asylverfahrensberatung im vorliegenden Gesetzentwurf. Asylsuchende verfügen in der Regel nicht über Kenntnisse zum Ablauf unserer Asylverfahren. Umso mehr sind sie auf eine umfassende und neutrale Beratung angewiesen. Dies führt nachweislich zu einer höheren Qualität der Asylbescheide und entlastet auch die Gerichte, weil weniger Bescheide beklagt werden. So sieht es auch die EU-Asylverfahrensrichtlinie vor.
Die Einführung einer behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung soll die Effizienz von Asylverfahren durch gut informierte Asylsuchende erhöhen und die Qualität der behördlichen Entscheidungen verbessern. Durch den behördenunabhängigen Charakter der Asylverfahrensberatung soll die Akzeptanz der Asylentscheidungen gesteigert werden. Außerdem sollen besondere Bedarfe bei Asylsuchenden besser identifiziert und im Asylverfahren berücksichtigt werden. Durch die frühzeitige Vermittlung von allgemeinen Informationen durch das Bundesamt sollen Asylsuchende grundlegende Informationen zum Asylverfahren erhalten.
Der Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren soll zum 1.1. 2023 in Kraft treten. Die Koalition wird auch die weiteren asyl- und migrationspolitischen Vorhaben des Koalitionsvertrages zügig angehen.
Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen
Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen
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